Sudoku Tipps und Tricks
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Schmerzensgeld ist Schadensersatz für körperlich erlittene Schäden. Seine Höhe wird vor Gericht festgelegt, wobei die Beträge in Deutschland moderat sind. Bei Schmerzensgeld handelt es sich um einen Schadensersatz, der als Ausgleich für Schäden gezahlt wird, die generell nicht vermögensrechtlicher Art sind. Zusätzlich hat das Schmerzensgeld eine Sühnefunktion und soll körperliche Schäden sowie alle seelischen Belastungen, Unannehmlichkeiten und Unwohlgefühle wieder gutmachen, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper verbunden sind. Hierzu gehören zum Beispiel Unfälle, Gewalttaten, die mit körperlicher Gewalt einhergehen.
Das Schmerzensgeld wird in der deutschen Rechtssprechung im Paragraphen 253 des bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Es ist auf Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung sowie auf besondere Fälle wie etwa vertane Urlaubszeit beschränkt. Im deutschen Recht hat Schmerzensgeld eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. Seine Höhe wird vom Gericht je nach Art und Dauer der Verletzungen festgelegt.
Dabei sollen alle für die Höhe des Geldes maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden. Wird ein Antrag auf Schmerzensgeld gestellt, soll aber ein Streitwert angegeben werden. Wird ein Urteil gefällt, dass mehr als 20% unter dem Vorschlag des Streitwertes bleibt, kann sich darauf eine Beschwerde für ein späteres Berufungsverfahren gründen. Als Leitfaden für die Höhe von Schmerzensgeld werden in der Regel Präzedenzfälle herangezogen. Diese sind jedoch für das Gericht nicht verbindlich und werden häufig an die jeweilige Situation und auch an die Geldwertveränderungen angepasst.
Im Allgemeinen sind die Schmerzensgeldbeträge in Deutschland im Vergleich etwa zu den USA nicht sonderlich hoch. Die Gerichte urteilen hier in der Regel relativ zurückhaltend, weswegen immer öfter versucht wird, einen Prozess in den USA anzustreben, beispielsweise wenn die involvierte Versicherung dort ihren Sitz hat. Wer für ein erlittenes Unrecht Schmerzensgeld erstreiten will, der sollte sich vor einem möglichen Prozess ausführlich informieren.
Hierzu gehört auch die Konsultation eines kompetenten Anwalts. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich in der Fachliteratur über die jeweilige Rechtslage kundig zu machen, und auch das Internet bietet diesbezüglich zahlreiche Seiten mit Informationen zum Thema. Auch kann man sich hier in verschiedenen Foren mit anderen Betroffenen, die ähnliches erlebt haben, austauschen.
Marcel Diegstion
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Kommentare
Olli [Gast]
Was Herr Diegstion schreibt ist richtig. In Deutschland werden relativ geringe Schmerzensgelder zugesprochen. Oft stehen diese Beträge in keinem vernünftigen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen insbesondere, wenn das Opfer noch seelisch dran knabbert. In den gängigen Schmerzensgeldtabellen findet man auch immer nur Urteile. Bei Urteilen ist die Sachlage aber immer streitig, so dass eigentlich nur Vergleiche eine wirkliche Aussage über das Verhältnis Verletzung - Schmerzensgeld geben können. Vergleiche kann man bislang aber nur unter www.schmerzensgeld.info oder www.ratgeber-schmerzensgeld.de recherchieren.