Gesellschaft

rating
0 Bewertungen

Was ist Grunderwerbssteuer?

Die Zahlung einer Grunderwerbssteuer in der von den Ländern festzulegenden prozentualen Höhe wird fällig, wenn man in Deutschland ein bebautes oder unbebautes Grundstück erwirbt.

Die Grundlage für die Fälligkeit der Grunderwerbssteuer ist der Abschluss eines Kaufvertrages über ein Grundstück, das auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland liegt. Dabei ist es unerheblich, ob die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Verpflichtungen zur Übergabe und Bezahlung bereits erfüllt worden sind oder nicht. Die Fälligkeit, Entstehung und Höhe ist in der Abgabenordnung geregelt.

Nach den neuesten Interpretationen der Abgabenordnung durch den Bundesgerichtshof fällt bei Schenkungen die Grunderwerbssteuer weg, wenn der Schenkende weiterhin ein unentgeltliches Nutzungsrecht am Grundstück behält. In dem Moment, wo der Beschenkte Geldleistungen oder Sachleistungen zu Gunsten des Schenkers erbringen muss, fällt trotzdem eine Grunderwerbssteuer an. Diese Steuer fließt in die Kassen der Länder und wird häufig an die Kommunen durchgereicht, die daraus die zehn Prozent aufbringen können, die sie bei der Erschließung neuer Baugebiete tragen müssen. Auch für den Fall, dass eine Erbengemeinschaft in den Genuss eines Grundstückes kommt und einer der Erben die mitberechtigten anderen Erben auszahlt, um das Grundstück oder Haus allein nutzen zu können, gelten besondere Regelungen. Hierbei soll verhindert werden, dass die Erben eines Grundstückes wirtschaftlich so belastet werden, dass sie zur Zwangversteigerung des Grundstücks auf Grund der entstehenden Steuerlast gezwungen wären.

Für die Berechnung der Grunderwerbssteuer wird die so genannte Bemessungsgrundlage herangezogen. Die Bemessungsgrundlage umfasst alle finanziellen und geldwerten Leistungen, die der Käufer zu Gunsten des Verkäufers erbringt. Im Alltag beschränkt sich die Bemessungsgrundlage meistens auf den vereinbarten Kaufpreis. Für diese Steuer ergeht ein gesonderter Bescheid, der dem Pflichtigen für die Zahlung einen Zeitraum von vier Wochen einräumt. Wird der Kaufpreis für das Grundstück durch später entdeckte Mängel nachträglich gemindert, so kann man unter Vorlage der Änderung zum Kaufvertrag beim Finanzamt die Erstattung des überzahlten Betrages beantragen.

 
Teilen
Gestellte Fragen: 0

Fragen zum Beitrag: “Was ist Grunderwerbssteuer?”

 

Kommentare

Bisherige Kommentare: 0

Verwandte Artikel

18.05.2011

Immobilienrechner

18.05.2011

Kilometerpauschale

18.05.2011

Lohnt sich Immobilien kaufen?

18.05.2011

Mit Terrassenplatten einen Ort der Erholung schaffen

18.05.2011

Was Bauherren beim Hausbau unbedingt beachten sollten

18.05.2011

Was beim Immobilienverkauf unbedingt zu beachten ist

26.10.2010

Wohnungssuche – Leichter als früher...

Meistgelesen in dieser Rubrik

Meistgelesen
Empfehlungen