Übungen und Nahrung für bessere Konzentration
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Leider kann es sehr schnell passieren, dass plötzlich der Gerichtsvollzieher vor der Haustür steht. In Abhängigkeit von der Höhe der Schulden und der eigenen Vermögenssituation können die finanziellen Differenzen sofort geklärt werden, manchmal aber auch nicht. Sollte der Gerichtsvollzieher durch die Pfändung von Gegenständen nicht weiterkommen beziehungsweise einfach nicht genügend Vermögen vorhanden sein, so kann diese eine Gehaltspfändung durchsetzen.
Eine Gehaltspfändung bedeutet, dass einem direkt vom Lohn oder vom Gehalt ein Teil abgezogen wird, der an den oder die Gläubiger fließt. Als Schuldner hat man in solch einem Fall natürlich Angst, nicht mehr genug Geld zum Leben zu haben. Doch glücklicherweise hat der Gesetzgeber die so genannte Pfändungsfreigrenze geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Grenze beziehungsweise einen Grenzwert, bis zu dessen Höhe das Einkommen gepfändet werden kann. Alles was darunter liegt, bleibt dem Schuldner, um seine Lebenshaltungskosten zu bestreiten.
Nun fragen sich natürlich etliche Menschen, die von einer Gehaltspfändung bedroht sind, wie hoch die Freigrenze ist. Allerdings ist es nicht möglich, die Frage pauschal zu beantworten. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass es stets auf den Einzelfall ankommt. Unterschiedliche Faktoren wie zum Beispiel die Familiensituation oder die Anzahl der Kinder entscheiden darüber, welche Pfändungsgrenze angesetzt wird.
Sehr viele Schuldner haben Angst, dass die Grenze zu niedrig angesetzt ist und somit nur wenig vom Einkommen übrig bleibt. Aber auch an dieser Stelle kann Entwarnung gegeben werden. Weil die Freigrenze je nach Ausgangssituation angepasst wird, braucht man keine Angst davor haben, finanziell nicht über die Runden zu kommen. Die Pfändungsgrenzen sind in der Tat so bemessen, dass einem garantiert Geld zum Leben bleibt. Oftmals ist es sogar so, dass viele Menschen nicht einmal so viel verdienen, dass sie die Freigrenze überschreiten. Dies bedeutet, dass ihnen vom Einkommen überhaupt kein Geld abgezogen werden kann.
Wenn man konkrete Auskünfte über die Freigrenzen bei der Gehaltspfändung erhalten möchte, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt, der auf Sozialrecht spezialisiert ist, oder an die zuständige Behörde.
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