Leere Tonerbehälter umweltgerecht und sicher entsorgen
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Das deutsche Rechtsberatungsgesetz sieht für jede Rechtsberatung und Übernahme einer juristischen Angelegenheit durch einen zugelassenen Rechtsanwalt ein entsprechendes Honorar vor. Eine Beratung ist durch einen zugelassenen Juristen im engsten Familien- und Freundesumfeld zwar erlaubt, müsste jedoch von einem zweiten Volljuristen überwacht werden. Ein anwaltlicher Ratschlag ist also nirgendwo gratis zu bekommen und auch ausdrücklich untersagt.
Im Internet sind jedoch verschiedene kostenpflichtige Beratungsportale verfügbar, die zwischen privaten Anfragen und zugelassenen Juristen vermitteln. Die Fragestellung wird dabei im Internet formuliert und gegen ein vereinbartes Honorar an einen Anwalt übergeben, der sie soweit beantwortet, wie es ihm ohne ein persönliches Gespräch zum Fall möglich ist. Da bei diesen kurzen Schilderungen der Rechtstreitigkeit häufig notwendige Angaben und Dokumente für den Anwalt fehlen, kann er den Fall mit seinen Lösungsansätzen zwar umreißen, aber keine abschließende Lösung bereit halten - der Gang zum Anwalt ist also auch hier unumgänglich. Über das Internet werden zudem telefonische Rechtsberatungen angeboten, die nach Gesprächsminute abgerechnet werden und sich damit schnell auf 50 Euro oder mehr summieren. Besitzer einer guten privaten Rechtschutzversicherung können sich hierbei Fragen und kostenpflichtige Gespräche über das Internet sparen: sie bekommen bei ihrer Versicherung kostenlos einen Anwalt ans Telefon.
Das deutsche Beratungshilfegesetz sieht ausschließlich für Haushalte mit niedrigem Einkommen eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung gegen einen niedrigen Eigenkostenanteil vor. Diese Rechtsberatungen erstrecken sich auf alle außergerichtlichen Beratungen - kommt es zum Prozess, kann Prozesskostenbeihilfe beantragt werden. Die Kosten für den Prozess werden dann vom Staat getragen.
Eine Person hat mich bei einem meiner Kunden negativ in schriftlicher Form geäußert (mich als unzuverlässigen Partner bezeichnet und berichtet, dass ich Firmen nicht bezahle und Mahn- und Vollstreckungsverfahren zu laufen habe). Ob wahr oder unwahr, muss ich das akzeptieren oder kann ich gegen ihn eine Unterlassung veranlassen. Soll ich anwaltlich da etwas unternehmen oder einfach so hinnehmen?? Was würde mich das in etwa anwaltlich kosten? Danke für die zügige Antwort. Gruß E. P.
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Wer selbstständig arbeiten möchte, der muss nicht unbedingt eine eigene Firma haben, ... mehr
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