Gesellschaft

rating
2 Bewertungen

Der Mieterschutz unterstützt die Rechte der Mieter

Als Mieterschutz bezeichnet man die Grundrechte, welche dem Schutz der Mieter dienen und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich verankert sind.

mieterschutz
© Andre Bonn - Fotolia.com

Der Mieterschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Deutschen Mietrechts, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist.Er dient dem Schutz der Mieter. Im sogenannten Mieterschutz sind verschiedene Bestimmungen zum Schutz der Mieter festgehalten. Diese Bestimmungen sollen die Mieter zum Beispiel vor unerlaubten Mieterhöhungen, oder gesetzeswidrigen Renovierungsauflagen oder ähnlichen Dingen schützen. Im Mietrecht sind auch die Kündigungsfrist, sowie der Kündigungsschutz der Mieter verankert. Ein wichtiges Thema in Sachen Mieterschutz ist unter anderem auch das Besichtigungsrecht des Vermieters. Immer häufiger wird dieses Thema zwischen Mietern und Vermietern zu einem Streitpunkt.

Im Grundgesetz ist verankert, dass die Wohnung für jedermann der Mittelpunkt seiner privaten Existenz ist. Sie dient dem Individuum somit zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit, sowie zur Freiheitssicherung und zur freien Lebensbedürfnisentfaltung. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in der Grundrechtsverbürgung im Grundgesetz festgehalten. Auch der Schutz vor Störungen des privaten Lebens ist im Grundgesetz verankert. Es ist also niemandem erlaubt in eine Wohnung einzudringen ohne die Erlaubnis des Wohnungsinhabers. Keine Person darf sich gegen den Willen des Wohnungsinhabers in dessen Wohnung aufhalten oder sie betreten. Dieses Recht des Wohnungsinhabers auf die alleinige Entscheidung darüber, wer die eigene oder gemietete Wohnung betreten darf und wer nicht, ist im Grundgesetz verankert. Der Vermieter kann eine Besichtigung der Wohnung verlangen, wenn dringende Gründe dafür vorliegen. Diese Besichtigung muss jedoch vorher angekündigt werden. Eine Besichtigung der Wohnung durch den Vermieter darf in jedem Fall nur dann vorgenommen werden, wenn der Wohnungsinhaber in der Wohnung zugegen ist. Während dessen Abwesenheit darf der Vermieter keine Wohnungsbesichtigung durchführen. Ein weiterer Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern ist die Renovierungspflicht der Mieter. Ab und zu müssen an einer Wohnung kleine Schönheitsreparaturen vorgenommen werden. Doch gerade diese Renovierungsarbeiten sind ein großes Thema für den Mieterschutz. Schließlich soll der Mieter hierbei nicht über den Tisch gezogen werden und zu viel bezahlen. Viele Vermieter versuchen von ihren Mietern zu häufig Renovierungen zu verlangen, doch dies ist gesetzlich nicht gestattet. Die Mieter können sich dank dem Mieterschutz dagegen wehren und müssen die Renovierungsarbeiten nicht durchführen.

Jeffrey Ruckberg

 
Teilen
  01.11.2007
Gestellte Fragen: 2

Fragen zum Beitrag: “Der Mieterschutz unterstützt die Rechte der Mieter”

 
Frage 1
 
Gast - geschrieben am 11.01.2011 um 19:54

Wie laut darf die Musik in einer Mietwohnung sein

Antworten 1
 
Gast - geschrieben am 03.04.2012 um 12:24

Musik in einer wohnung darf nur so laut sein das sich niemand belästigt fühlt.

Die reglung ab 22 uhr gild noch heute!! aber wenn du z B Nachmittag 14 Uhr Metalica über

Original Bühnenanlage hörst und der Putz schon in Paterre von der Wand fällt !!! Ist deine Musik etwas zu laut :)

Frage 2
 
Gast - geschrieben am 22.01.2013 um 17:23

Mietauflösung

Meine mutter ist verstorben, wir haben die Wohnung in Salzburg gekündigt und erfahren das wir 3 Monate Kündigungszeit haben. Wie sollen wir das bezahlen??

Antworten 0 Es gibt noch keine Antworten auf diese Frage..

Kommentare

Bisherige Kommentare: 1
Autor:

Mieter ohne Schutz [Gast]

Der Mieterverein Oberberg hält Veruntreuung von Kaution nicht für wichtig, da eine Kopie des privaten Sparbuches vom Vermieter vorgelegt wurde und dort genau zu sehen war, das Geld ist längst abgehoben. Auch die Rückzahlung der Nebenkosten wurde nicht erreicht. Wir wurden nur hingehalten zwei Jahre Nervenkrieg, dann auch noch vom Mieterverein gerügt, weil wir ständig dort vertröstet wurden, es wären schließlich viele Mitglieder, man käme der Reihe nach dran. Obwohl wir lebensbedrohlich krank geworden waren, hat der Mieterverein nichts, aber gar nichts erreicht, als nur endlose Briefwechsel und ständige Aufregung wegen dem skrupellosen Vermieter der einiges auf dem Kerbholz hat, so dass alle Nachbarn ihn fürchten. Wir baden diese Boshaftigkeit aus, weil der Mieterverein absolut keine Handhabe gegen,

Hausfriedensbruch, Veruntreuung, Diebstahl, Mobbing und Habsucht hat. Er darf sich austoben und hat auch noch nen Anwalt der alle kriminellen Wünsche für ihn vertritt und uns mal wieder verklagt bei Gericht. Die Zeugen u.a. die Maklerin sind getürkt, die Wohnungsinteressentin ist Zeugin und heimliche Geliebte (alles nachgewiesen) trotzdem

Video zum Thema: “Der Mieterschutz unterstützt die Rechte der Mieter”

Verwandte Artikel

18.05.2011

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist tatsächlich möglich

18.05.2011

Nicht alle Anbieter bieten einen Rechtsschutz ohne Wartezeit an

18.05.2011

Polstermöbel – Stoff oder Leder?

18.05.2011

Schmerzensgeld

25.10.2010

Testament verschwunden – wie kann ich mein Erbrecht nachweisen?

18.05.2011

Wann sollte ein Mahnbescheid beantragt werden

26.10.2010

Wohnungssuche – Leichter als früher...

Meistgelesen in dieser Rubrik

Meistgelesen
Empfehlungen