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Fakten und Infos zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht"

Zahlreiche Ehen werden jedes Jahr in Deutschland geschieden. Davon sind viele tausend Kinder betroffen. Bei einer Scheidung ist die Aufteilung bzw. Zuweisung des Sorgerechts von großer Bedeutung.

gemeinsames sorgerecht
© Marco Drux - Fotolia.com
Laut "Statistischem Bundesamt" wurden im Jahr 2010 rund 678.000 Kinder in Deutschland geboren. Das waren mehr als im Jahr zuvor, als nur 665.126 Geburten zu verzeichnen waren.

Immer mehr Kinder leben bei nur einem Elternteil

Zunnehmend mehr Kinder leben bei nur einem Elternteil: Entweder, weil Vater oder Mutter verstorben sind, oder weil die Eltern sich scheiden ließen bzw. sich getrennt haben. Wie das "Statistische Bundesamt" darüber hinaus für 2009 vermeldete, wurden in diesem Jahr 529.714 Ehen gelöst. Ein sehr großer Teil davon, genau 185.817 Ehen, in Folge einer Scheidung. Im Vergleich zum Vorjahr hatte die Anzahl der Scheidungen im Übrigen um 3,2 Prozent abgenommen. Ist ein Paar verheiratet und bekommt gemeinsam ein Kind, so tragen beide Ehepartner zusammen die Verantwortung für das Neugeborene und teilen sich das Sorgerecht zu gleichen Teilen. Werden die Ehen zu einem späteren Zeitpunkt geschieden, gibt es verschiedene Modelle, wie das Sorgerecht aufgeteilt werden kann.

Das alleinige Sorgerecht

Zum einen besteht die Möglichkeit, dass einer der Ehepartner das alleinige Sorgerecht erhält. In diesem Fall ist er/sie vollständig für die Erziehung und sämtliche Belange des Kindes verantwortlich. Im Klartext bedeutet das auch die alleinige Entscheidungsbefugnis in allen Fragen, die das Kind betreffen.

Das gemeinsame Sorgerecht

Eine zweite Variante ist, dass beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht tragen. Da die geschiedenen Ehepartner in der Regel nicht mehr unter einem Dach leben, sind hierbei bestimmte Bereiche voneinander zu trennen. In allen grundsätzlichen bzw. wichtigen Fragen müssen sich die beiden Elternteile einigen. Das gilt zum Beispiel für die Gesundheit (große Operationen), für die langfristige Erziehung und Schulbildung des Kindes sowie für dessen ständigen Aufenthaltsort. Entscheidungen sind in diesen Fragen nur gültig, wenn sie von beiden getragen werden. Das setzt natürlich voraus, dass die ehemals Verheirateten zumindest auf einer gewissen Ebene noch miteinander kommunizieren können. Im Mittelpunkt steht dabei natürlich immer das Wohl des Kindes. In allen Fragen des täglichen Lebens kann auch der einzelne Ex-Ehepartner frei entscheiden. Dazu gehören zum Beispiel die Schularbeiten am Nachmittag, routinemäßige Arztbesuche, der Kauf von Kleidung oder Büchern etc.

Gemeinsames Sorgerecht muss nicht beantragt werden

Ein geteiltes Sorgerecht der beiden Elternteile muss nicht gesondert beantragt werden, wenn beide verheiratet waren. Anders gestaltet sich das, wenn die Eltern nicht verheiratet waren. In diesem Fall müssen Vater und Mutter eine entsprechende formlose Willenserklärung beim Jugendamt abgeben. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Mutter mit der Aufteilung des Sorgerechts einverstanden ist, und dass der Vater dieses auch annimmt. Wer dabei auf Nummer sicher gehen will, kann natürlich auch einen Notar bzw. Anwalt hinzuziehen, um die Angelegenheit wasserdicht zu machen. Im Internet lassen sich im Übrigen über die gängigen Suchmaschinen weiterführende Informationen zum Thema ermitteln.

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