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Abhörgeräte sind nicht nur etwas für Privatdetektive

Abhörgeräte finden auch in ganz normalen Alltagssituationen ihre Anwendung.

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© Dan Race - Fotolia.com

Eines der best bekannten Beispiele dafür ist mit Sicherheit das gute alte Baby-Phon. Wer käme schon auf die Idee, am "Abhören" und "Überwachen" seines Säuglings etwas Verwerfliches zu finden. Hier kommt eine Technologie zum ihrem positiven Einsatz, die natürlich auch für negative Unternehmungen genutzt werden kann, aber nicht genutzt werden sollte.


Seinen Partner oder seine Kollegen über die Raumlautsprecher Funktion des Telefons abzuhören und diese Gespräche womöglich sogar noch mitzuschneiden, das ist politisch nicht wirklich korrekt und moralisch diskutierbar.


Ein weiteres Beispiel sind so genannten "Wanzen" - kleinen, optisch unauffälligen aber sehr leistungsstarken Abhörgeräten - die oftmals zum Zwecke der Industriespionage eingesetzt werden. Das ist einerseits natürlich nicht korrekt und andererseits sogar strafbar. Denn es gilt: wer andere gegen ihren Willen abhört, macht sich strafbar. Dabei muss der Wille aber nicht einmal ausdrücklich erklärt werden, sondern wird vorausgesetzt.


Andere, speziell entwickelte Abhörgeräte finden aber auch in der Industrie Anwendung - diesmal sogar ganz legal. So werden zum Beispiel gewisse Produktionsprozesse oder -maschinen akustisch überwacht, um deren einwandfreies Funktionieren zu überprüfen. Treten Störgeräusche auf, werden diese über das Abhörgerät automatisch an die Eskalationszentrale geleitet, die rechtzeitig eingreift und dadurch immense Kosten einsparen kann, da keine wertvollen Maschinen oder Produktionsmaterialien beschädigt oder verschwendet werden.


Auch in der industriellen und technologischen Entwicklung kommen Abhörgeräte zum Einsatz: zum Beispiel können mit ihrer Hilfe dedizierte Strömungsgeräusche wahrgenommen werden, die Aufschluss in nicht einsehbare Materialverhalten oder -eigenschaften geben können.


Abhörgeräte bieten ungezählte Möglichkeiten zur kreativen Nutzung. Das Babyphon in der Waschküche meldet das Fortschreiten des Waschvorgangs. Sicher lassen sich auch noch sinnvollere und praktische Nutzungsmöglichkeiten finden, mit denen sich auch niemand in seiner Privatsphäre gestört fühlt.


Von Handy-Besitzern gern genutzt wird die Mithör-Funktion. Während einer Gesprächsverbindung zu einer dritten Person kann diese das direkte Gespräch zweier anderer Personen mitverfolgen. Allerdings sollten auch hier alle 3 Gesprächspartner informiert sein. Während eines normalen Telefonats den Raumlautsprecher einzuschalten und damit das Gespräch weiteren Personen zugänglich zu machen, ist ein beliebtes und oft auch sinnvolles Mittel zur Informationsverteilung. Allerdings sollten auch hier vorher alle Gesprächsteilnehmer informiert und einverstanden sein.


Unterm Strich gilt: Abhören ist nur mit ausdrücklicher Willenserklärung aller Beteiligten korrekt.

 
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Kommentare

Bisherige Kommentare: 1
Autor:

Lars M. [Gast]

Sehr umfassende Informationen zum Thema Abhörgeräte finden man auf dieser Seite:

www.infosearch24.com

Hinschauen lohnt, bei dem vielen Unsinn der überall verbreitet wird.

Video zum Thema: “Abhörgeräte sind nicht nur etwas für Privatdetektive ”

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