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Das Mietrecht für Nebenkosten ist umstritten

Was genau darf laut Mietrecht als Nebenkosten abgerechnet werden und was nicht? Immer wieder gibt es hier Streitereien zwischen Mieter und Vermieter.

Wer zur Miete wohnt, für den ist das Thema Mietzahlung ohnehin eine leidige Angelegenheit. Kaum jemand ist wirklich zufrieden mit der Höhe der Miete, schließlich würde sich jeder gerne ein paar Euro weniger Miete wünschen. Ein noch leidigeres Thema sind jedoch die Mietnebenkosten. Wer die Höhe der Mietnebenkosten nicht in einer Pauschale bezahlt, die unabhängig von den tatsächlichen Kosten geleistet wird, bekommt alljährlich eine Aufstellung der angefallenen Kosten und wird zur Kasse gebeten. Aber es gilt genau hinzuschauen. Denn in nicht wenigen Fällen ist die Abrechnung der Mietnebenkosten einfach falsch. Nicht nur im rechnerischen Sinne, sondern auch im Hinblick darauf, für welche Posten der Mieter aufkommen soll.

Der spezielle Bereich im Mietrecht Nebenkosten bietet also immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen. Wie also sind im Mietrecht Nebenkosten geregelt? Zuerst einmal gilt, dass man nur Nebenkosten zahlen muss, wenn dies auch im Mietvertrag steht. Ein Blick in den Vertrag sollte also immer das erste sein, was man unternimmt. Entweder sind die zu zahlenden Posten einzeln aufgeführt oder es wird auf die Betriebskostenverordnung verwiesen. In beiden Fällen ist damit die rechtliche Grundlage für den Vermieter geschaffen, Mietnebenkosten zu erheben.

Was sind nun die Nebenkosten? Unter Nebenkosten sind zum einen Heizungskosten zu verstehen. Zum anderen die so genannten Betriebskosten. Das sind Kosten zu verstehen wie Fahrstuhlkosten, Strom, Grundsteuer oder die Pflege von Grünanlagen. Auf den Mieter können laut Mietrecht diese Nebenkosten nur umgelegt werden, wenn es sich um Kosten handelt, die immer wieder anfallen und also nicht einmalig entstehen. Wird also ein Rasenmäher angeschafft, um eine Rasenfläche in einer Wohnanlage zu pflegen, können die Kosten für den Rasenmäher nur auf den Mieter umgelegt werden, wenn der Rasenmäher geleast wird.

Auch wichtig zu wissen: zwar können die Kosten, die durch die Anstellung eines Hausmeisters entstehen, auf die Mieter umgelegt werden, die Kosten, die die Hausverwaltung verursacht, jedoch nicht. In jedem Fall lohnt es sich, eine Nebenkostenabrechnung genau durchzusehen und sie im Zweifel von einem Anwalt prüfen zu lassen. Außerdem kann sich der Mieter vom Vermieter sämtliche Rechnungen, die als Berechnungsgrundlage für die Nebenkostenabrechnung dienen, vorlegen lassen. Und schickt der Vermieter die Abrechnung zu spät, das heißt erst nach über einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums, dann muss der Mieter aufgrund Verjährung gar nicht zahlen.

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