Was ist mit „zweite Hand“ gemeint?
Wer glaubt, dass sich der Begriff zweite Hand nur auf die oberen Extremitäten des Men... mehr

Eine Gesetzesänderung, die auch Mietverträge betrifft, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden, kann die Kündigungsfristen in ihrem Mietvertrag ungültig machen. Sollte das der Fall sein, so gelten die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen. Wichtig dabei: Die Angaben beziehen sich auf unbefristete Mietverhältnisse. Befristete Mietverhältnisse, oder andere besondere Mietverhältnisse sind gesondert geregelt.
Wichtig gerade bei Kündigungsfristen ist das Zustellungsdatum der, in diesem Fall zwingend erforderlichen schriftlichen Kündigung. Dabei gilt eine Kündigung aber erst als zugestellt, wenn der Empfänger der Kündigung die Möglichkeit hatte, die Kündigung auch tatsächlich zur Kenntnis zu nehmen. Wird eine Kündigung erst spät abends in den Briefkasten geworfen, gilt die Kündigung erst am nächsten Tag als zugestellt. Schließlich erwartet man nicht spät am Abend Post, und wird daher auch nicht in den Briefkasten schauen.

Damit der laufende Kalendermonat bereits in der Kündigungsfrist zählt, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag des laufenden Kalendermonats zugestellt worden sein. Wobei Samstage ebenfalls als Werktage zählen. Allerdings sind die Kündigungsfristen des Mietverhältnisses unterschiedlich, je nachdem, welcher der beiden Vertragspartner das Mietverhältnis kündigt.
Da die Wohnung als besonders schützenswerter Raum angesehen wird, haben Mieter in diesem Fall die besseren Karten. Weichen die im Vertrag festgesetzten Vereinbarungen von den gesetzlichen Vorgaben zu Ungunsten des Mieters ab, sind sie ungültig. Das bedeutet im einzelnen: Kündigen sie als Mieter, haben sie in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist. Diese läuft, wurde die Kündigung vor dem dritten des laufenden Kalendermonats zugestellt, bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats. Ansonsten müssen sie noch einen Monat länger ihre Miete bezahlen.
Wurden im Mietvertrag abweichende Kündigungsfristen vereinbart, gelten für sie Fristen, die kürzer sind, als die gesetzlich festgelegten. Festgesetzte längere Fristen sind ungültig - es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen für Mietverhältnisse. Als Vermieter beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls 3 Monate, allerdings kann sich diese erhöhen, wenn das Mietverhältnis bereits seit mehreren Jahren besteht - auf maximal 9 Monate. Zusätzlich gelten für sie im Vertrag festgesetzte längere Fristen. Kürzere Fristen sind ungültig, und werden durch die gesetzlichen Fristen ersetzt.
Wer glaubt, dass sich der Begriff zweite Hand nur auf die oberen Extremitäten des Men... mehr
Top Gewinnspiele im Internet für jeder Mann bzw Frau und das rund um die Uhr. Wobei a... mehr
Entscheiden Sie sich jetzt für bessere Berufschancen über den Zweiten Bildungsweg an ... mehr
Kommentare