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Was ist ein Hamburger Mietvertrag?

Als Hamburger Mietvertrag wird ein Mustermietvertrag bezeichnet, der alle Dinge regelt, die zwischen Mieter und Vermieter geregelt werden müssen.

hamburger mietvertrag
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Dass das deutsche Mietrecht ziemlich kompliziert ist, das weiß wohl jeder Hauseigentümer, der sich schon einmal durch die unzähligen Querverbindungen zwischen den verschiedenen Gesetzen kämpfen wollte, die man für die Erstellung eines rechtssicheren Mietvertrages kennen sollte. Das ist für die Anwälte schon nicht einfach, denn durch die höchstrichterliche Rechtsprechung kommt es auch in diesem Bereich immer wieder zu Gesetzesänderungen und es ist schwer, immer auf dem aktuellen Stand der Dinge bleiben zu können.

Hier ist der so genannte Hamburger Mietvertrag eine echte Hilfe. Er lässt sich kostenfrei als Vorlage aus dem Internet herunterladen. Es müssen nur noch die Angaben zum Vermieter und Mieter sowie zum Mietgegenstand eingetragen werden. Auch die Art der Miete und die zu zahlende Höhe der Miete muss noch hinterlegt werden. Von der Standard-Kaltmiete bis hin zur Indexmiete und Staffelmiete ist hier alles möglich.

Ein Passus war erst unlängst Streitpunkt des Amtsgerichts Hamburg. Unter dem Aktenzeichen VIII ZR 283/07 gaben die Richter dem Begehren eines Vermieters Recht, der von seinem Mieter einen Schadensersatz wegen nicht vertragsgerechter Durchführung der so genannten Schönheitsreparaturen verlangt hatte. Der Umfang der Schönheitsreparaturen ist im Paragrafen 28 Absatz 4 der Betriebskostenverordnung geregelt. Auf dieser Grundlage darf der Vermieter von seinem Mieter verlangen, dass dieser Wände, Decken, Fenster und Türen streichen muss. Alternativ kann der Vermieter dies selbst ausführen und mit einem pauschalen Satz innerhalb geltender Höchstgrenzen auf die Miete umlegen.

Im Hamburger Mietvertrag sind konkrete Fristen für die Schönheitsreparaturen enthalten. So müssen Sanitärräume und Küchen alle drei Jahre neu tapeziert oder gestrichen werden. Für Nebengelasse wie Abstellkammern gilt eine siebenjährige Frist und alle anderen Wohnräume müssen alle fünf Jahre einen neuen Anstrich bekommen. Auch regelt der Hamburger Mietvertrag eindeutig, wie die Wohnung nach einer Kündigung zu übergeben ist. Das ist ein häufig anzutreffendes Defizit bei privat verfassten Mietverträgen, das oft zu Auseinandersetzungen führt, die dann vor Gericht enden.

Auch hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung schafft der von der Hamburger Vermietervereinigung erstellte Mustermietvertrag Rechtssicherheit. Hier ist genau aufgeführt, was nach dem Paragrafen 2 der Betriebskostenverordnung alles auf den Mieter umgelegt werden darf.

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