MBA Studium eröffnet Karrierechancen
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Die Rechte und Pflichten eines Mietverhältnis sind in der Regel schriftlich in einem Mietvertrag fixiert. Eine Wohnungskündigung ist laut Mietvertrag deshalb nur aus wichtigem Grund möglich. Das betrifft sowohl Kündigungen aus der Sicht des Mieters wie auch aus der Sicht des Versmieters. Welche möglichen Konsequenzen können sich aus einer Kündigung ergeben? Nun für den Mieter liegen die Nachteile auf der Hand. Wenn ihm die Wohnung gekündigt wird, dann steht er schlimmsten Falls auf der Straße. Kündigt der Mieter selbst, so hat natürlich der Vermieter den Nachteil, dass die Wohnung leer stehen kann und er dafür keine Mieter erhält.
Aber soweit muss es ja gar nicht kommen. Dafür gibt es nämlich in der Regel Kündigungsfristen. Diese reichen von drei Monaten zum Quartalsende bis zu einem Jahr. Häufig werden Mietverträge auch nicht unbefristet, sondern über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Häufig sind hier fünf oder zehn Jahre. Nach Ablauf dieser Fristen endet das Mietverhältnis automatisch. Mieter und Vermieter haben also genügend Zeit, um sich auf den Zeitraum der dann automatischen Wohnungskündigung einzustellen. Sie können natürlich auch rechtzeitig vorher die Mietverträge verlängern. Aber was passiert, wenn die Kündigung zwischendurch erfolgt. Nun dann kann man sich natürlich auch einigen. Wenn der Mieter vor Ablauf des Mietvertrages auszuziehen möchte, dann kann er dem Vermieter bei der Hilfe eines Nachmieters behilflich sein. Umgekehrt könnte der Vermieter natürlich auch dem Mieter bei der Suche nach einer neuen Wohnung behilflich sein.

Der Teufel steckt allerdings wie überall im Detail. Natürlich versucht der Mieter, einen Nachmieter zu stellen. Aber der Vermieter muss diesen Nachmieter nicht annehmen. Dann wird es schwierig, und häufig sind dann saftige Nachzahlung von Seiten des Mieters notwendig. Nicht selten enden solche Streitigkeiten vor Gericht, weil der Vermieter auf Einhaltung seines Mietvertrages besteht. Umgekehrt kann es natürlich auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, wenn zum Beispiel der Mieter seine Miete nicht mehr zahlt und deshalb vom Vermieter die Wohnung gekündigt wird. Zieht der Mieter dann trotz wirksamer Kündigung nicht aus, so droht ihm eine Räumungsklage von Seiten des Vermieters. Und schlimmsten Falls wird dann sein Mobiliar mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers zwangsweise aus dem Haus entfernt.
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