Haus, Garten & Immobilien

rating
3 Bewertungen

Was beim Immobilienverkauf unbedingt zu beachten ist

Hier erfahren Sie welche Punkte beim Verkauf einer Immobilie unbedingt berücksichtigt werden müssen. Lesen Sie Tipps u.a. zu Grundbuch oder Kaufvertrag.

Immobilienverkauf
© Eisenhans - Fotolia.com

Die Gründe für den Verkauf einer Immobilie können sehr vielseitig sein. Zum Beispiel möchte eine junge Familie ihre Eigentumswohnung verkaufen um in ein eigenes Haus zu ziehen, weil Nachwuchs ansteht. Andere hingegen sind leider dazu gezwungen ihr Objekt, welches als Kapitalanlage diente, zu verkaufen, weil sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Aber genau so gut kann auch ein Besitzwechsel innerhalb der Familie Grund für einen geplanten Immobilienverkauf sein.

Darauf sollte geachtet werden

Beim Verkauf von Immobilien gibt es einige Punkte, die unbedingt beachtet werden müssen. Auf die Punkte: Kaufvertrag, Grunderwerbsteuer, Grundbuch und Makler soll an dieser Stelle etwas genauer eingegangen werden. Der Kaufvertrag muss notariell beglaubigt sein.

Sollte dies nicht der Fall sein, so gilt der Verkauf als nicht rechtsmäßig. Die Höhe der anfallenden Grunderwerbsteuer beträgt 3,5%. Auch wenn normaler Weise der Käufer die Grunderwerbsteuer zahlt, sollte diese nicht außer Acht gelassen werden, denn sollte der Käufer seiner Verpflichtung dem Finanzamt gegenüber nicht nachkommen, so kann auch der Verkäufer belangt werden. Bei einem Verkauf innerhalb der Familie – in direkter Linie – muss keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden. Aber auch die Grundbuchsituation ist im Vorfeld abzuklären.

In das Grundbuch schauen

Eventuell sind in der ersten oder zweiten Abteilung des Grundbuchs Lastungen oder Beschränkungen eingetragen, die womöglich einen Verkauf der Immobilie erschweren oder gar verhindern. Solch eine Beschränkung könnte zum Beispiel ein Vorkaufsrecht der Stadt oder Gemeinde sein, welches den Verkäufer dazu verpflichtet die Immobilie zunächst der Stadt oder Gemeinde zum Kauf anzubieten. Wesentlich schlimmer kann sich zum Beispiel ein eingetragenes Wohnrecht auswirken. Falls für die Immobilie noch ein Käufer gefunden werden muss, so stellt sich die Frage ob ein Makler eingeschaltet werden soll.

Da der Makler von sich aus aber nicht tätig werden muss, ist es unter Umständen ratsam weitere Makler zu beauftragen oder individuelle Verträge zu schließen. Letztendlich muss auch geklärt sein, ob Käufer oder Verkäufer für die Maklerprovision aufkommen.

In manchen Fällen wird auch jeweils die Hälfte der Provision von beiden, also Käufer und Verkäufer getragen. Wenn all diese Punkte beachtet werden, sollte dem erfolgreichen Verkauf einer Immobilie nichts mehr im Wege stehen.

 

 
Teilen
von Andrea Korn 14.11.2007
Gestellte Fragen: 3

Fragen zum Beitrag: “Was beim Immobilienverkauf unbedingt zu beachten ist”

 
Frage 1
 
Gast - geschrieben am 21.02.2011 um 11:14

Verkauf eines Hauses

Brauche ich immer einen Notar? Schreibt das Gesetz das vor, oder kann einen Verkauf auch völlig privat abgewickelt werden???

Antworten 1
 
Gast - geschrieben am 05.04.2011 um 14:47

Ja, ein Notar ist bei einem Grundstückskaufvertrag generell Nötig und unverzichtbar. Das schreibt das Gesetz vor und es darf nicht davon abgewichen werden. Sollte man dennoch verkaufen, so ist der Kaufvertrag ungültig.

Wichtig noch, Kaufverträge müssen schriftlich geschlossen werden...

Viel Erfolg

Frage 2
 
Gast - geschrieben am 01.03.2013 um 15:52

Spekulationssteuer

Wenn von 2009 bis 2013 3x das selbstbewohnte Einfam. Haus verkauft wird, fälllt dann

Spekulationssteuer an und wenn ja in welcher Höhe ?

Antworten 1
 
Gast - geschrieben am 17.04.2013 um 08:08

Steuerpflichtige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von unbeweglichen Wirtschaftsgütern:

§ 23 Abs 1 Nr. 1 Satz 3 EStG besagt, dass Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Veräußerung UND in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden ausgenommen sind.

Wurde also 2009-2013 selbstgenutzt und dann veräußert, ist der Überschuß oder Verlust nicht steuerpflichtig.

Frage 3
 
Gast - geschrieben am 07.04.2013 um 09:58

Räumungszeit

Bis wann muss ich eine verkaufte Imobilie geräumt haben?

Antworten 0 Es gibt noch keine Antworten auf diese Frage..

Kommentare

Bisherige Kommentare: 0

Video zum Thema: “Was beim Immobilienverkauf unbedingt zu beachten ist”

Verwandte Artikel

18.05.2011

Die Rolle des Möbeldesigns

18.05.2011

Ein Hochbett ist eine tolle Lösung für das kleine Zimmer

18.05.2011

Heizkörper sorgen für gemütliche Wärme in der Wohnung

18.05.2011

Mit dem Hausplaner das eigene Traumhaus entwerfen

18.05.2011

Teakholzmöbel für ein edles und klassisches Wohnambiente

18.05.2011

Wohnungsanzeigen – oft der Startschuss zum Wohnungswechsel

26.10.2010

Wohnungssuche – Leichter als früher...

Meistgelesen in dieser Rubrik

Meistgelesen
18.05.2011 | Aufrufe: 20183

Lackieren: wie man selbst gute Lackierungen anfertigt

23.10.2010 | Aufrufe: 19704

Richtig den Mietvertrag kündigen

18.05.2011 | Aufrufe: 18638

Tipps und Ratschläge für den Kauf eines Hauses

23.10.2010 | Aufrufe: 18480

Altbau

18.05.2011 | Aufrufe: 17053

Der Mietkauf ermöglicht einen Erwerb ohne Kreditaufnahme

23.10.2010 | Aufrufe: 16550

Eine Eigentumswohnung kaufen

23.10.2010 | Aufrufe: 13510

Tipps zur Hausbau Steuer

18.05.2011 | Aufrufe: 13033

Marderfallen gegen die unerwünschten Besuche der Tiere

18.05.2011 | Aufrufe: 11854

Tipps zum Immobilienkaufvertrag und Notartermin

23.10.2010 | Aufrufe: 11353

Hausverwaltung Programm

Empfehlungen