Was beim Immobilienverkauf unbedingt zu beachten ist
Hier erfahren Sie welche Punkte beim Verkauf einer Immobilie unbedingt berücksichtigt werden müssen. Lesen Sie Tipps u.a. zu Grundbuch oder Kaufvertrag.

Die Gründe für den Verkauf einer Immobilie können sehr vielseitig sein. Zum Beispiel möchte eine junge Familie ihre Eigentumswohnung verkaufen um in ein eigenes Haus zu ziehen, weil Nachwuchs ansteht. Andere hingegen sind leider dazu gezwungen ihr Objekt, welches als Kapitalanlage diente, zu verkaufen, weil sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Aber genau so gut kann auch ein Besitzwechsel innerhalb der Familie Grund für einen geplanten Immobilienverkauf sein.
Darauf sollte geachtet werden
Beim Verkauf von Immobilien gibt es einige Punkte, die unbedingt beachtet werden müssen. Auf die Punkte: Kaufvertrag, Grunderwerbsteuer, Grundbuch und Makler soll an dieser Stelle etwas genauer eingegangen werden. Der Kaufvertrag muss notariell beglaubigt sein.

Sollte dies nicht der Fall sein, so gilt der Verkauf als nicht rechtsmäßig. Die Höhe der anfallenden Grunderwerbsteuer beträgt 3,5%. Auch wenn normaler Weise der Käufer die Grunderwerbsteuer zahlt, sollte diese nicht außer Acht gelassen werden, denn sollte der Käufer seiner Verpflichtung dem Finanzamt gegenüber nicht nachkommen, so kann auch der Verkäufer belangt werden. Bei einem Verkauf innerhalb der Familie – in direkter Linie – muss keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden. Aber auch die Grundbuchsituation ist im Vorfeld abzuklären.
In das Grundbuch schauen
Eventuell sind in der ersten oder zweiten Abteilung des Grundbuchs Lastungen oder Beschränkungen eingetragen, die womöglich einen Verkauf der Immobilie erschweren oder gar verhindern. Solch eine Beschränkung könnte zum Beispiel ein Vorkaufsrecht der Stadt oder Gemeinde sein, welches den Verkäufer dazu verpflichtet die Immobilie zunächst der Stadt oder Gemeinde zum Kauf anzubieten. Wesentlich schlimmer kann sich zum Beispiel ein eingetragenes Wohnrecht auswirken. Falls für die Immobilie noch ein Käufer gefunden werden muss, so stellt sich die Frage ob ein Makler eingeschaltet werden soll.
Da der Makler von sich aus aber nicht tätig werden muss, ist es unter Umständen ratsam weitere Makler zu beauftragen oder individuelle Verträge zu schließen. Letztendlich muss auch geklärt sein, ob Käufer oder Verkäufer für die Maklerprovision aufkommen.
In manchen Fällen wird auch jeweils die Hälfte der Provision von beiden, also Käufer und Verkäufer getragen. Wenn all diese Punkte beachtet werden, sollte dem erfolgreichen Verkauf einer Immobilie nichts mehr im Wege stehen.

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