Gesellschaft

rating
4 Bewertungen

Hausverbot für unerwünschte Werbung

Unverlangte Werbesendungen, Faxe und Anrufe sind rechtswidrig

unerwünschte Werbung
© Irina Fischer - Fotolia.com

Jeder kennt das Problem: Schon morgens ist der Briefkasten voller Werbeprospekte, am Computer löscht man erst einmal 100 Spam-Mails, im Fax-Gerät liegen „Wichtige Hinweise zu Sonderangeboten“ und am Telefon versucht einem ein Call-Center-Mitarbeiter einen neuen Handy-Tarif schmackhaft zu machen. Muss man das alles ertragen? – Nein, man muss nicht! Was viele nicht wissen: Jede Art von Werbung ist prinzipiell nur erlaubt, wenn der Empfänger vorher zugestimmt hat (sog. Einwilligungsprinzip). Hat der Empfänger also nicht um die Zusendung von Informationsmaterial gebeten oder diese sogar ausdrücklich untersagt – etwa durch einen Aufkleber „Keine Werbung“ auf dem Briefkasten – so ist die unverlangte Werbung rechtswidrig.

Seit 2004 enthält das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) einen eigenen Paragrafen, der sich mit unzulässiger Werbung beschäftigt. Nach diesem § 7 UWG ist jede unerwünschte Werbung – egal ob als Postwurfsendung, Telefonanruf, e-Mail oder Telefax - eine unzumutbare Belästigung. Firmen können sich dabei direkt auf das Recht des unlauteren Wettbewerbs berufen, Privatleute machen ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht geltend (§ 823 BGB in Verbindung mit Artikel 1 und 2 Grundgesetz). In allen Fällen besteht ein gerichtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch. Der Werbe-Versender muss nämlich beweisen, dass der Empfänger mit der Zusendung bzw. dem Anruf einverstanden war.

Rechtlich ist also alles klar: Mindestens 90 Prozent der Werbesendungen und Telefonanrufe mit Werbezwecken (sog. „Cold Calling“) sind illegal. Da die Versender und Anrufer dies wissen, wollen Sie anonym bleiben und versenden meist aus dem Ausland, geben keine Anschrift an und unterdrücken ihre Absenderkennung. Solche Werbung ohne Absenderangabe oder Impressum ist natürlich ebenfalls verboten und bereits für sich genommen ein Grund, den Werbenden abzumahnen (§ 7 Abs. 2 Ziff. 4 UWG verlangt, dass der Versender eine gültige Adresse angibt). Bei Postwurfsendungen ist der Absender meist ohnehin klar erkennbar. Auch bei (anonymen) Telefonanrufen und Telefaxen hat man aber sehr gute Chancen, Namen und Adresse des Versenders herauszufinden, nämlich über eine Anfrage bei der Telekommunikations-Regulierungsbehörde (RegTP), zum Beispiel nach § 43 a TKG. Dort müssen sich nämlich alle Telediensteanbieter registrieren lassen, insbesondere die Anbieter von teuren 0190er- (jetzt 0900er-) Nummern.

All diese Versender kann man somit relativ unproblematisch abmahnen und – sofern sie weiterhin gegen das Werbeverbot verstoßen – auf Unterlassung verklagen. Da die Gerichte mittlerweile erkannt haben, dass eine Abschreckung erforderlich ist (auch Richter sind privat lästiger Werbung ausgesetzt), nehmen die Gerichte mittlerweile auch recht hohe Streitwerte an. Am teuersten kommt die wilden Werber der Versand unerwünschter Faxwerbung zu stehen: Hier sind Gegenstandswerte von 5.000 bis 10.000 Euro pro Fax keine Seltenheit. Die Anwaltskosten für eine Abmahnung - im Regelfall ca. 280 Euro – sowie die Gerichtskosten im Fall der Unterlassungsklage zahlt der Werbe-Versender.

Unbefriedigend ist die Situation leider bei e-Mails, da man die Versender faktisch kaum ausfindig machen kann und diese zudem ständig die Absenderkennung an ihren PCs verändern. Doch verschicken noch immer auch viele deutsche Spammer ungebeten Werbemails und geben freimütig sogar ihre Postanschrift oder Website an. Wenigstens dagegen kann man sich durch Abmahnung und Unterlassungsklage recht unproblematisch wehren. Wer nett sein will, kann vorher den Versender auffordern, die Werbesendungen freiwillig zu unterlassen. Bei Spam-Mails ist hier aber größte Vorsicht geboten: Auf eine e-Mail zu antworten, löst oft erst recht eine Flut von Spam-Mails aus.

Ein Sonderfall ist die Werbung mit angeblichen Gewinnen. Sie erhalten ein Schreiben oder e-Mail mit der Mitteilung „Sie haben gewonnen“ oder „Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Lotteriesieg“. In Wahrheit sollen Sie erst etwas bestellen oder eine teure 0900er-Nummer anrufen. Der Gesetzgeber hat mit dem § 661 a BGB eine Norm geschaffen, nach der Sie solche – nicht ernst gemeinten – Gewinnzusagen nun tatsächlich beim Wort nehmen und den versprochenen Gewinn herausverlangen können. Auch hier agieren die Anbieter leider oft aus dem Ausland und sind deshalb schwer greifbar. Wenn man nicht selbst klagen will, gibt es eine einfache Alternative: den Anspruch an einen Verbraucherschutz-Verband abtreten, der die Rechte dann geltend macht.

© Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt und Master of Laws (England), Graf & Partner

Besuchen sie auch unsere Service-Seite gegen Falschparker : www.parkplatzdieb.de

Parkplatz-Dieb? So halten Sie Ihren Parkplatz frei! Schnell und effektiv gegen Falschparker ! Besser als abschleppen! Online Abmahnung in 2 Minuten!

Kontakt:

Graf & Partner Rechtsanwälte

Kanzlei München

Lindwurmstrasse 3

Sendlinger-Tor-Platz

80337 München

Tel. (089) 35 39 67 67

Fax (089) 35 74 57 82

mail@grafpartner.com

www.grafpartner.com

 
Teilen
  14.11.2006
Gestellte Fragen: 1

Fragen zum Beitrag: “Hausverbot für unerwünschte Werbung”

 
Frage 1
 
Gast - geschrieben am 30.03.2011 um 13:17

Sind Lokalzeitungen auch Werbung?

Der Zeitungsbote wirft jeden Mittwoch bei mir die Lokalzeitung rein. Ist diese nicht auch Werbung?

Antworten 2
 
Kurt Selkert - geschrieben am 31.03.2011 um 09:35

Um zu verhindern, dass in Zunkunft keine kostenlose Zeitung mehr in deinem Briefkasten landet, kannst du ja freundlich darauf hinweisen am Briefkasten.

 
Gast - geschrieben am 28.04.2011 um 14:10

Die Lokalzeitung beteht und finanziert sich überwiegend aus Anzeigen, dennoch informiert sie über Aktuelles aus deinem Stadtteil. Wenn du keine möchtest, kannst du sie, soweit ich weiß, beim Verlag abbestellen.

Kommentare

Bisherige Kommentare: 3
Autor:

Polarbaer [Gast]

Bewertung
rating

wenn man auch sonst etwas gegen die überhandnahme von Abmahnungen Hat sollte man solche Anwälte nicht noch fördern.

Ja Werbung stört, aber es geht in den meisten fällen auch ohne Anwalt und Abmahnung.

Autor:

Katze [Gast]

Scheinbar nicht, ich habe seit drei Monaten einen 'Keine Werbung' Aufkleber auf dem briefkasten und bekomme immer und immer wieder Werbung eingeworfen, es steht mir bis hier, ich hab soviel Müll!

Autor:

Micha [Gast]

Wenn mehr Menschen zur Abmahnung "greifen" würden, würden Unternehmen sicherlich nicht mehr so locker mit unerwünschter Werbung umgehen. Es tut ja Niemand etwas...

@ Katze: anscheinend - nicht scheinbar.... Dann stimme ich deiner Aussage zu ;)

Video zum Thema: “Hausverbot für unerwünschte Werbung”

Verwandte Artikel

18.05.2011

Flyer & Druckereien

18.05.2011

Flyer Drucken

18.05.2011

günstige Prospektständer für Ihr Ladengeschäft

18.05.2011

Werbeartikel

18.05.2011

Werbeartikel als kleine Geschenke für alte und neue Kunden

18.05.2011

Werbeartikel für die KFZ-Branche

18.05.2011

Werbemittel günstig via Internet

Meistgelesen in dieser Rubrik

Meistgelesen
Empfehlungen