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Die Kündigung vom Handyvertrag ist selten sofort möglich

Ja, die Kündigung vom Handyvertrag ist natürlich möglich. Dabei kommt es aber immer auf die Konditionen des Vertrages an, den man genau kennen sollte.

kündigung vom handyvertrag
© Hans-Peter Reichartz - Fotolia.com

Der Mobilfunk ist ein heute überall genutztes Kommunikationsmittel. Fast jeder Einwohner Deutschlands und anderen reicher Industrienationen nutzt heute ein Handy. Während einige Nutzer auf Prepaid Tarifvarianten vertrauen, um mobil telefonieren zu können, ist der Laufzeitvertrag eine gängige Variante, um zwei Vertragspartner zusammenzubringen. Die Kündigung vom Handyvertrag zwischen Kunde und Mobilfunkunternehmen ist ein Thema, welches schon bei Abschluss des Vertrages unbedingt beachtet werden sollte.

Ein Handyvertrag ist sehr schnell abgeschlossen, und gewissermaßen im vorbei gehen erledigt: Man betritt den Laden, sucht sich einen Tarif eines beliebigen Anbieters aus, und bekommt nach einer geleisteten Unterschrift in der Regel schon nach fünf Minuten ein neues, schickes Endgerät. Dieses ist deswegen so günstig, weil der Kunde mittels Laufzeitvertrag in der Regel für vierundzwanzig Monate an den Handyvertrag des Anbieters gebunden ist. Innerhalb dieser Zeit ist eine Kündigung beziehungsweise ein Rücktritt vom Handyvertrag nur sehr schwer möglich.

Wird ein Handyvertrag innerhalb der Laufzeit gekündigt, muss ein Sonderkündigungsrecht bestehen, damit die Kündigung erfolgen kann. In der Regel ist dieses erst dann gegeben, wenn der Anbieter in drastischer Weise seinen Teil der schriftlichen Abmachung nicht erfüllt hat. Eine Kündigung des Handyvertrags innerhalb der Laufzeit bedarf in der Regel der Hilfe eines Anwalts, der die Interessen des Kunden gegenüber dem Anbieter ausreichend vertreten kann. Ansonsten hat man nur geringe Chancen auf Erfolg. Eine solche Kündigung eines Handyvertrags kann mit Recht als Schererei bezeichnet werden.

Ansonsten ist die Kündigung vom Handyvertrag meist kein Problem. Zunächst sollte der Vertrag bei Abschluss gelesen werden. Teilweise verlangen Anbieter nämlich Kündigungsgebühren, die man als sittenwidrig ansehen könnte, dieses Hindernis kann man aber umgehen, wenn man sich genau über die Konditionen informiert. Man kann den Vertrag auch sofort nach Abschluss zum Ablauf der Laufzeit kündigen, so versäumt man keine Kündigungsfrist. Diese beträgt in der Regel drei Monate. Wird sie nicht beachtet, so verlängert sich der Mobilfunkvertrag häufig automatisch um drei bis sechs Monate. Ein Rücktritt von einer eingereichten Kündigung ist hingegen kein Problem. Man sollte sich seiner Rechte und Pflichten in jedem Falle bewusst sein und verantwortungsvoll und mit einer Portion Vorsicht einen Handyvertrag abschließen.

 
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Fragen zum Beitrag: “Die Kündigung vom Handyvertrag ist selten sofort möglich”

 
Frage 1
 
Gast - geschrieben am 06.05.2011 um 13:57

Gilt bei Mobilfunkverträgen das 14tägige Rücktrittsrecht? Was ist dabei zu beachten?

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