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Prepaid-Karten wieder aufladen

Prepaid-Karten enthalten in der Regel ein Starguthaben. Nach Aufbrauch dessen müssen sie mit Hilfe sogenannter Guthabenkarten wieder aufgeladen werden.

Prepaid-Karten kann man in Kombination mit einem „einfachen“ Handy meist bereits ab etwa 50 Euro kaufen. Auf den Prepaid-Karten ist in der Regel ein Startguthaben von 10 bis 15 Euro enthalten. Wenn man eine Prepaid-Karten in Berbindung mit einem komfortableren oder aktuelleren Handymodell kauft, liegt der Preis meist mindestens bei 150 Euro. Diese deutlich höheren Kaufpreise im Gegensatz zu Laufzeitverträgen lassen sich darauf zurückführen, dass der jeweilige Mobilfunkanbieter bei Prepaid-Karten nicht mit festen Umsätzen, wie beispielsweise in Form der Grundgebühr oder eines Mindestumsatzes, rechnen kann. Personen, die bereits ein Handy besitzen, das nicht (mehr) mit einem SIM-Lock versehen ist, können sich auch nur eine Prepaid-Karte kaufen. Auch hier ist meist ein Startguthaben enthalten.

Wenn das Startguthaben aufgebraucht ist, können die Prepaid-Karten wieder aufgeladen werden. Dazu benötigt man eine sogenannte Guthabenkarte. Diese kann man beispielsweise in Mobilfunk- oder Elektrogeschäften, an Tankstellen und an Automaten kaufen. Inzwischen ist es auch möglich, Prepaid-Karten über das Internet wieder aufladen zu lassen. Nach dem Erwerb einer solchen Guthabenkarte, muss man ein kostenfreie Rufnummer von seinem Netzbetreiber anwählen und die auf der Guthabenkarte aufgedruckte Code-Nummer durchgeben. Danach ist die Prepaid-Karte wieder aufgeladen. Heute ermöglichen einige Anbieter das Aufladen der Prepaid-Karten auch per Überweisung oder Banklastschrift. Ein derartige Guthabenkarte ist meist für einen Zeitraum von zwölf Monaten gültig. Wenn nach Ablauf dieses Zeitraums die Guthaben karte nicht genutzt wurde bzw. kein neues Guthaben aufgeladen wurde, wird die Prepaid-Karte ungültig. Daraus folgt, dass die Rufnummer gesperrt wird und noch eventuell vorhandenes Restguthaben verfällt.

Handys, die in Verbindung mit Prepaid-Karten erworben werden, sind meist mit einem sogenannten „SIM-Lock“ ausgestattet. Dies bedeutet, dass das Handy nur mit der dazugehörigen Prepaid-Karte genutzt werden kann. Nach Ablauf von zwei Jahren kann man diesen SIM-Lock kostenfrei von seinem Anbieter entfernen lassen. Möchte man sein Handy bereits früher mit einer anderen SIM-Karte benutzen, muss man sogenannte „Freischaltkosten“, meist in Höhe von etwa 100 Euro, bezahlen. Daher sollte man sich beim Kauf eines gebrauchten Handys davon überzeugen, dass dieses SIM-Lock-frei ist. Bei einem Kauf im Internet, wie zum Beispiel über doe Handelsplattform „ebay“, sollte man sich vorher schriftlich, per E-Mail bestätigen lassen, dass das Handy ohne SIM-Lock ist.

 
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von Fabian Hansen 07.01.2008
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Freak [Gast]

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"Ein derartige Guthabenkarte ist meist für einen Zeitraum von zwölf Monaten gültig. Wenn nach Ablauf dieses Zeitraums die Guthaben karte nicht genutzt wurde bzw. kein neues Guthaben aufgeladen wurde, wird die Prepaid-Karte ungültig. Daraus folgt, dass die Rufnummer gesperrt wird und noch eventuell vorhandenes Restguthaben verfällt."

Das stimmt nicht mehr, ist schon seit 2 Jahren vom Tisch. Siehe Urteil: Ein Guthaben auf Handy-Prepaid-Karten darf auch dann nicht verfallen, wenn länger nicht mit dem Handy telefoniert und die Karte nicht erneut aufgeladen wurde. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor (Az.: 12 O 16098/05).

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