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Für EU-Angehörige ist der rote, maschinenlesbare Reisepass obligatorisch, er muss nach 2005 ausgestellt worden sein und biometrische Daten enthalten. Jede Art von abweichenden Reisepässen, selbst Kinderpässe, werden beim Zoll in den USA nicht akzeptiert. Diese Vorschriften sind grundsätzlich dieselben wie vor der Neuerung, bisher wurde die Einreise nach Ausfüllung eines Formulares erteilt, das im Flugzeug vervollständigt und am Zoll abgegeben wurde. Dieses Verfahren wurde nun online gestellt und vorverlegt, wenn eine Reisegenehmigung verweigert wird, dann erfährt der Fluggast dies vor der Abreise und nicht erst vor Ort am Zoll. Dies war bisher der Fall und führte dazu, dass der Passagier eine Rückreise mit dem nächsten freien Flieger auf eigene Kosten unternehmen musste.

Die einmal erteilte sogenannte ESTA-Reisegenehmigung behält für 24 Monate ihre Gültigkeit, es sei denn, der Reisepass läuft vorher ab. Das heißt, man kann diese Genehmigung für die nächsten zwei Jahre für weitere USA-Reisen benutzen, ohne sich eine neue Reisegenehmigung holen zu müssen. Trotzdem ist es den Zollbeamten in den USA freigestellt, die Einreise abzulehnen. Sollte dem Antragsteller im Vorfeld eine Reisegenehmigung verweigert werden, muss er sich um ein Visum bemühen. Nach den Statistiken wurden im letzten Jahr von 200.000 Reisenden, die online einen Antrag gestellt haben, nur 0,4 % abgelehnt. Diese hatten die Möglichkeit, sich mit einem Visumsantrag erneut um eine Einreise zu bemühen.
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