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China : Visum ist vor Einreise unbedingt zu beantragen!

Im Internet gibt es verschiedene Anbieter, die die Beschaffung eines China-Visums ermöglichen. Aber auch privat ist ein China-Visum recht einfach zu beantragen, wenn man sich an die Vorgaben der Chinesischen Botschaft hält.

Ein Visum, früher Sichtvermerk genannt, ist ein amtlicher Vermerk, der für die Einreise in das das Visum ausschreibende Land notwendig ist. Im Deutschen wird das lateinische Wort Visum (das Gesehene), im Englischen die lateinische Mehrzahl (Visa) verwandt. In der Regel handelt es sich bei einem Visum um ein Einreisevisum. Manchmal fordert ein Staat auch zur Ausreise ein Visum oder wenn jemand innerhalb eines Landes reisen möchte. Teilweise - und wenn es die Rechtsordnung des das Visum ausstellenden Staates zulässt - kann ein Visum neben der Besuchserlaubnis auch die Aufenthaltserlaubnis mitenthalten.

Für die Ausstellung des Visums kommen unterschiedliche Behörden in Betracht. Für die Ausarbeitung eines Einreisevisums ist in der Regel ein Konsulat oder dessen Abteilung innerhalb einer Botschaft des betreffenden Landes zuständig. Es kann aber auch sein, dass ein Visum direkt am Grenzübergang ausgestellt werden kann. Aber nicht in allen Ländern ist dies die Regel - man sollte sich vorab also genauer erkundigen!

Ist ein Visum ausgestellt worden, so wird es im Pass oder in einem Ersatz befestigt. Es kann aber auch vorkommen, dass das Visum ein Papier ist, dass der Reisende lose mit sich führen muss.

Wer ein Visum bekommen möchte, muss in der Regel den Grund seiner Reise, wie beispielsweise Urlaub oder eine Einladung, die Finanzierung wie auch eine Krankenversicherung benennen. Auch muss man den Willen und die tatsächliche Möglichkeit zur Rückreise an seinen Herkunftsort, etwa durch Gehaltsnachweise, nachweisen.

Häufig muss sich der Antragsteller auch in einer Erklärung verpflichten, dem Einreiseland eventuell durch seinen Besuch entstehende Kosten zu erstatten. Dies könnten soziale Leistungen oder auch Abschiebekosten sein.

Visa sind meist mit Verpflichtungen verbunden. So stellt ein Visum in der Regel keine Arbeitserlaubnis dar, wenn es sich um ein Touristenvisum handelt. Ein längerfristiges Visum wird meist zu Studien- oder Arbeitszwecken erteilt.

Menschen, die der Europäischen Union zuzurechnen sind, können viele Länder ohne Visum bereisen oder erhalten leichter ein Touristenvisum. Vor einer Reise nach China muss ein China-Visum beantragt werden. Inzwischen gibt es viele professionelle Anbieter, die sich um die Beschaffung von einem Visum für China kümmern. Aber auch privat ist es möglich, ein solches China-Visum zu besorgen, wenn man sich an die Vorgaben der Chinesischen Botschaft hält. Sie gibt ein Merkblatt mit allen notwendigen Formalien und Kosten heraus.

von Achim Decker
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Fragen zum Beitrag: “China : Visum ist vor Einreise unbedingt zu beantragen!”

 

Kommentare

Bisherige Kommentare: 1
Autor:

Angela [Gast]

Für China existieren neun gewöhnliche Visumkategorien:

Diese sind durch Buchstaben des Alphabets F, L, Z, C, J-1,J-2, G, D und X gekennzeichnet.

Die Buchstaben finden Sie in der rechten oberen Ecke des Visums.

Touristenvisum (L-Visum)

Für Personen, die China aus touristischen oder familiären Gründen besuchen. Die Gültigkeit ist auf drei Monate beschränkt. Es ist ein Aufenthalt von 30 Tagen möglich. Eine Verlängerung des Aufenthaltes in China ist vor Ort möglich! (bis 90 Tage)

Es ist möglich einfach oder zweifach einzureisen.

Geschäftsvisum (F-Visum)

Es wird eine Einladung benötigt. Die Einladung kann von Ihrem Geschäftspartner in der VR China kommen. Es ist bei der Wahl der einfachen Einreise (einmalig) ein Aufenthalt von 180 Tagen möglich (z. B. Praktikum in China). Bei 180 Tagen Aufenthalt (Praktikum) ist eine mehrfache Einreise nicht möglich! In dem Einladungsschreiben müssen die Visumart (ein- zwei- oder mehrmalig), sowie die Gültigkeitsdauer angegeben sein. Die Gültigkeit eines Geschäftsvisums für mehrfache Einreisen ist auf 12 Monate begrenzt.

Dauervisum (D-Visum) für Residenten

Für Personen die in China leben wollen ist das D-Visum gedacht. Sie benötigen eine Einladung und das Gesundheitszeugnis und einen HIV-Test.

Arbeitsvisum (Z-Visum)

Das Arbeitsvisum (Z-Visum) berechtigt zur einmaligen Einreise. Das Arbeitsvisum verpflichtet Sie zur Anmeldung beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung in einer Frist von 30 Tagen. Dort wird es in eine chinesische Arbeitserlaubnis umgewandelt. Sie benötigen zur Beantragung im Konsulat eine Einladung und das Gesundheitszeugnis mit aktuellem HIV-Test. Eine Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung zur Beantragung des Z-Visums ist dem Antrag beizufügen. Diese Unterlagen besorgen Ihnen Ihre Geschäftspartner vor Ort.

Transitvisum (G-Visum)

Für alle Transit-Reisende durch China.

Studentenvisum (X-Visum)

Für alle, die in China mehr als 6 Monate verbleiben und studieren möchten. Den Antragsunterlagen ist eine Bescheinigung der Universität oder Hochschule beizufügen. Gesundheitszeugnis und HIV-Test bei Aufenthalt über 6 Monaten.

Crewmitglied Visum (C-Visum)

Das Visum der Wahl für Mitglieder von Fluggesellschaften, Transportgesellschaften und deren Familienmitgliedern. Begleitschreiben der Fluggesellschaft erforderlich.

Journalisten-Visum (J-1 Visum)

Für Journalisten, die in China mindestens 1 Jahr akkreditiert sind. Gesundheitszeugnis und HIV-Test bei Aufenthalt über 6 Monaten.

Journalisten-Visum (J-2 Visum)

Für Journalisten die kurzzeitig in China tätig sind.

Gruppenvisum

Jeder Antragsteller benötigt Pass, Passfoto und Visumantrag.

Hongkongvisum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Visum für Hongkong. Staatsangehörige anderer Nationalitäten benötigen in jedem Fall ein Visum für Hongkong. Zur Beantragung muss dem Konsulat in der BRD neben dem Antragsformular und einem Foto die gültige Aufenthaltsgenehmigung des Antragstellers vorgelegt werden.

Antragsdauer:

Es wird empfohlen den Visumantrag frühestens 2 Wochen vor Reiseantritt zu stellen.

Aufenthaltsdauer:

Bis zu 3 Monaten.

Quellinformation zu Ihrer Kenntnisnahme:

http://www.fmprc.gov.cn/eng/ljzg/3647/3648/t18417.htm

Irrtümer und Auslassungen sind ausdrücklich vorbehalten.

Die www.1a-china-visum.de erteilt Auskünfte nach gründlichen Recherchen und bestem Wissen.

Sie übernimmt aber keine Gewähr für deren Richtig- und Vollständigkeit.

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