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Kur-Urlaub wird von Krankenkassen bezuschusst

Für die Erhaltung der Gesundheit und Vorbeugemaßnahmen gegen die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit gibt es die Ambulante Vorsorgekur. Die Krankenkassen beraten Sie beim Antrag.

kur urlaub
© Bernd Tholen - Fotolia.com
Während die Kur als Rehabilitationsmaßnahme – häufig auch als Anschlussheilbehandlung bei schwerwiegenden Erkrankungen – sehr detaillierten Vorschriften unterliegt und nur von zertifizierten Institutionen erbracht werden darf, und, wenn man Sie antritt, einem genauen Therapieplan unterliegt, ist der Kururlaub eine Möglichkeit, tatsächlich einen Urlaub mit Unterstützung der Krankenkassen zu finanzieren.

Was früher eine „offene Badekur“ genannt wurde, ist heutzutage eine „Ambulante Vorsorgekur“ geworden. Kurort und Unterkunft sind dabei in Absprache mit dem Arzt frei zu wählen, seit einiger Zeit ist es möglich, die Ziele einer Kurreise im europäischen Ausland zu wählen. Musste früher eine solche Kur mindestens drei Wochen dauern, so sind auch hierfür die Vorschriften deutlich gelockert worden. Allerdings wird diese Dauer nach wie vor empfohlen, denn – insbesondere bei gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen – ist ansonsten kaum ein Erfolg zu verzeichnen.

Jeder kann alle drei Jahre einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen, die ihm auch das Antragsformular zukommen lässt. Hilfreich kann es sein, diesen Antrag zusammen mit dem Arzt auszufüllen, damit deutlich wird, dass die Reise die Gesundheit erhalten oder aber einer Verschlechterung einer bereits bestehenden Krankheit vorbeugen soll. Tunlichst ist darauf zu achten, dass von der Krankenkasse eine schriftliche Kostenzusage eingeholt wird. Medizinische Maßnahmen, die an Ihrem Kurort erbracht werden, werden von der Kasse in der Regel ganz übernommen. Die Kurmittel können bis zu 85 % bezuschusst werden, auch einen Beitrag zur Unterbringung, Verpflegung und Reisekosten kann die Kasse eine Pauschale bis zu 13 € pro Tag bezahlen. Alle Krankenkassen bieten auf Ihren Leitseiten Informationen und Beratungsangebote, damit Ihr Antrag von Erfolg gekrönt wird. Man kann sich aber auch direkt an die Serviceabteilung der eigenen Krankenkasse vor Ort wenden.

Selbstverständlich bieten beinahe alle Kur- und Badeorte Europas abgestimmte Angebote für Urlauber an, die gleichzeitig Kur- und Wellnessangebote nutzen wollen. Dabei ist die ganze Palette der Unterkünfte vom Grand Hotel mit 4 Sternen, aber auch einfachere Unterkünfte vorhanden.

von Silvo Perters
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