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Ein geldwerter Vorteil beim PKW bedeutet Unabhängigkeit

Der Arbeitsvertrag beim neuen Unternehmen offeriert eine Fahrzeugnutzung auch für den Privatgebrauch. Im Gehalt ist ein geldwerter Vorteil PKW eingerechnet.

In der Ära klammer Geldbeutel sparen selbst renommierte Firmen an allen Ecken und Enden. Die Bereitstellung eines Firmenfahrzeuges, das auch für Privatfahrten genutzt werden durfte, ist gegenwärtig eher die Ausnahme. Im Rahmen der steuerlichen Anerkennung durfte auf Basis der Ein-Prozent-Regelung vom Listenneupreis des entsprechenden Personenkraftwagens das Auto auch mit nach Hause genommen und gefahren werden. Der finanzielle Ein-Prozent-Wert ging als Bruttobetrag in die Lohn- beziehungsweise Gehaltsverrechnung ein und musste entsprechend versteuert werden. Eine sehr vernünftige und effiziente Regelung, die Arbeitgeber- und auch Arbeitnehmerseite gleichermaßen zufrieden stellt.

So ist es dem Unternehmer möglich, mit Bereitstellung eines Firmenfahrzeuges den geldwerten Vorteil der Pkw-Nutzung einerseits steuerlich zu verbuchen, andererseits erspart es dem Angestellten der Firma die eigene teure Anschaffung eines privaten Gefährts. Im einvernehmlichen Sinne einigen sich Chef und Arbeitnehmer eventuell auch noch auf einen bestimmten Autotyp, so dass der Nutzer des Fahrzeuges unter Umständen sogar tagtäglich mit seinem Traumauto unterwegs ist. Diese Übereinkunft sollte jedoch, auch in dem Fall, dass der Eigentümer mit Anstellungsvertrag gegebenenfalls selbst ein Firmenfahrzeug nutzt, möglichst vor Inkrafttreten schriftlich fixiert sein, um beim Finanzamt nicht den Anschein einer verdeckten Gewinnausschüttung aufkommen zu lassen.

Ein geldwerter Vorteil PKW erlaubt neben dieser vereinfachten und daher unbürokratischen Ein-Prozent-Pauschalierung jedoch auch die Möglichkeit, mit Führung eines Fahrtenbuches und Abrechnung der privat gefahrenen Kilometer die tatsächlich angefallenen anteiligen Gesamtkosten für Privatfahrten zu ermitteln. Zu diesen Privatkilometern gehört zudem auch die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die nach neuerer Festlegung über einen prozentualen Zuschlag im Rahmen der Ein-Prozent-Regelung vom Arbeitgeber versteuert wird.

Somit besteht für den Nutzer des Firmenwagens die Handhabe, in seiner jährlichen Einkommenssteuerklärung diese Fahrkilometer als Werbungskosten in Ansatz zu bringen und vom Finanzamt vergütet zu bekommen. Ein geldwerter Vorteil PKW kann gegebenenfalls etwas bürokratisch anmuten, bewirkt jedoch einen positiven finanziellen Effekt.

 
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von Heiko Bauer 07.03.2008
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