Finanzen & Versicherung

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Kfz-Versicherungen

Als Halter eines Kraftfahrzeuges und auch eines Anhängers besteht für Sie die Verpflichtung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

Diese ist unbedingt notwendig, da das Fahrzeug in der Öffentlichkeit bewegt wird und am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Daher sind KfZ-Versicherungen ein unbedingtes Muss.

Besitzen Sie keinen Schutz, dann wird Ihnen automatisch für das Bewegen des Fahrzeuges im Straßenverkehr keine Zulassung erteilt.

Die KfZ-Versicherungen unterstützen Sie als Schadensverursacher und den Geschädigten im Falle eines Unfalls. Dies ist möglich durch den Eintritt der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

Eine KfZ-Versicherung übernimmt im Regelfalle entstehende Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden. Grundlage der Kraftfahrzeugversicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgegebene, als Deckungssume bezeichnete Finanzhöhe. Sie wird durch das Pflichtversicherungsgesetz geregelt und liegt bei 7,5 Millionen Euro beim Personenschaden. Sachschäden müssen mit einer Million Deckungssumme versichert werden. Von vielen Agenturen wird Ihnen zur Versicherung von Personenschäden eher eine Deckungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro empfohlen. Dies macht Sinn, wenn bedacht wird, dass Sie ein Personenschaden im schlechtesten Falle zur Zahlung einer lebenslangen Rente verpflichten kann und viele anderen Kosten auf Sie zukommen würden. Somit können Sie schnell eine Unterversicherung erreichen.

Unberechtigte Ansprüche gelten nicht, wenn das Delikt der Fahrerflucht erwiesen ist und Ihnen die Fahrerlaubnis fehlt. Auch bei einer eingeschränkten und ungenügenden Fahrsicherheit wird der Versicherer eine Kostenübernahme ablehnen. Unberechtige Ansprüche bestehen auch dann, wenn Sie unter Drogeneinfluss, Alkoholzufuhr oder zu langer Fahrt ohne Unterbrechung das Fahrzeug geführt haben. Das Fahren ohne Führerschein hebt ebenfalls einen KfZ-Versicherungsschutz auf.

Im Rahmen der KfZ-Versicherungen besteht ein Unterschied zwischen einer Teilkasko und einer Vollkaskoversicherung. Eine sogenannte Kasko ist zuständig für Schäden, die als Folge eines Unfalls an Ihrem Fahrzeug entstanden sind. Grundlage für den Abschluss stellt der Fahrzeugwert dar. Bei einem neuwertigen Fahrzeug ist die Kasko immer zu empfehlen. Eine Erweiterung stellen spezielle Schutzbriefe dar, die dann gelten, wenn das Fahrzeug vielfach auf Reisen unterwegs ist.

Weiterhin zu nennen sind eine zusätzliche Ausland-Schadenschutz- und eine Fahrer-Unfallversicherung.

Als überflüssig erweisen sich im Rahmen vielfach die Insassen-Unfallversicherungen.

von Laura Pohl
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