Was muss die günstigste Haftpflichtversicherung bieten?
Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für den privaten ... mehr

Damit ein Unternehmen dazu berechtigt ist, vom Konto des Kunden abzubuchen, benötigt es eine so genannte Einzugsermächtigung. Diese wird vom Kunden erteilt, indem er eine entsprechende Vorlage ausfüllt, unterschreibt und an das Unternehmen weiterleitet. Dies ist dann dazu berechtigt, die Vorlage bei der Bank vorzulegen und somit einmalige wie auch fortlaufende Abbuchungen vom Konto des Kunden vorzunehmen.
Sollte man als Verbraucher wünschen, dass künftige Rechnungen vom eigenen Girokonto abgebucht werden, kann man die Vorlage Einzugsermächtigung auch anfertigen und somit die Erlaubnis erteilen, Rechnungsbeträge im Rahmen des Lastschriftverfahrens einzuziehen. Solch eine Vorlage kann in der Regel formfrei erstellt werden – gesetzliche Vorgaben, die hierbei einzuhalten sich existieren nicht. Somit sollte es einem nicht besonders schwer fallen, das Schriftstück aufzusetzen. Hierbei ist lediglich zu beachten, dass das Dokument alle wichtigen Informationen benötigt, um den Lastschrifteinzug auch tatsächlich veranlassen und vornehmen zu können.
So ist es zum Beispiel enorm wichtig, die Namen von Rechnungsempfänger und Kontoinhaber aufzuführen. Am besten sollten beide separat auf der der Vorlage Einzugsermächtigung aufgeführt sein, damit das Unternehmen erkennen kann, wenn Rechnungsempfänger und Kontoinhaber nicht ein- und dieselbe Person sind. Des Weiteren ist es natürlich erforderlich, dass wichtigen Daten im Bezug auf die Bankverbindung anzugeben. Neben dem Namen des Kontoinhabers müssen auch Name der Bank, Bankleitzahl und Kontonummer angegeben werden. Des Weitere ist es wichtig, dass das Dokument sowohl vom Rechnungsempfänger sowie auch vom Kontoinhaber unterschrieben werden kann – und zwar mit Angabe von Ort und Datum.
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