Finanzen & Versicherung

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Die Bauwesenversicherung ist unverzichtbar bei einem Neubau

Die Bauwesenversicherung kommt für Schäden an einem Roh- oder Neubau auf, welche auf eine höhere Gewalt, wie eine Naturgewalt zurückzuführen sind.

Bei einer Bauwesenversicherung wird der Rohbau oder der Neubau eines Gebäudes versichert. Die Versicherung kommt für Schäden auf, welche von der Natur verursacht werden. Ein Beispiel hierfür wäre eine mit Regenwasser gefüllte Baugrube oder ein Schaden, welcher durch einen Sturm entsteht, wie beispielsweise ein gerade errichteter Dachstuhl, welcher von einem Sturm umgerissen wird. Zusätzlich zu den Schäden, welche auf Naturgewalten zurückzuführen sind können in einer Bauwesenversicherung auch Schäden abgedeckt werden, welche durch den Menschen verursacht werden, wie zum Beispiel Diebstahl oder Brandstiftung.

Bei einem Neubau eines Gebäudes ist eine Bauwesenversicherung unverzichtbar, denn sie nimmt den Bauherren das Risiko, dass der Roh- oder Neubau durch die Gewalt der Natur oder auch durch unbekannte dritte Personen beschädigt wird und sie selbst für den verursachten Schaden aufkommen müssen, welcher in der Finanzplanung natürlich nicht vorgesehen war. Aus diesem Grund sollte bei jedem Neubau eines Gebäudes eine Bauwesenversicherung abgeschlossen werden.

Die Bauwesenversicherung wird auch häufig als Bauleistungsversicherung bezeichnet. Sie umfasst alle Schäden und Zerstörungen, welche an den Bauleistungen, also an den bereits erbauten Gebäudeteilen, oder an den Baumaterialien während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen entstehen. Als einen unvorhergesehenen Schaden bezeichnet man einen solchen Schaden, welcher weder von den beauftragten Unternehmen, noch vom Bauherren oder vom Unternehmer trotz ihrer Fachkenntnisse vorhergesehen werden konnte. Das bedeutet also das beispielsweise Schäden, welche durch starken regen oder Sturm verursacht werden in die Bauwesenversicherungen mit einbezogen sind.

Es können auch Beschädigungen durch unbekannte dritte Personen in den Versicherungsschutz der Bauwesenversicherung einbezogen werden. Wenn beispielsweise Kinder über den frisch ausgegossenen Beton laufen, oder auch Hunde oder Katzen, dann muss dieser erneut gegossen werden. Dafür muss der Bauherr selbst aufkommen, wenn er keine Bauwesenversicherung abgeschlossen hat. Ist dieser Sachverhalt in die Versicherungsleistungen der Bauwesenversicherung einbezogen, so übernimmt diese die entstandenen Kosten für den verursachten Schaden. Eine Bauwesenversicherung ist also für jeden Bauherren von großem Vorteil.

 
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von Oliver Ziegler 14.03.2008
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