Krankenversicherung Test
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Bei der Förderung von Hausbau handelt es sich um Förderungsmöglichkeiten für selbst genutztes Wohneigentum durch das zuständige Bundesland bzw. Landesförderinstitut, wo man bauen oder kaufen will. Was es nun von wem gibt, lässt sich aber letztendlich erst in einem persönlichen Beratungsgespräch durch die für die Wohnungsbauförderung zuständigen Stellen erfahren. Schließlich sind jederzeit Änderungen möglich, oder verteilte Gelder für das Jahr sind schon aufgebraucht. Die Förderung von Hausbau erfolgt nicht mehr über Zuschüsse, sondern über staatliche Darlehen und Darlehn der KFW. Eine weitere Förderungsmöglichkeit besteht auch mit Hilfe des Finanzamtes, aber auch hier ist Beratung von Nöten.

Bei staatlicher Förderung von Hausbau ist jeder berechtigt, der die Einkommensgrenze gen. § 9 WoFG einhält. Es erfolgt dann immer noch eine Auswahl nach sozialer Dringlichkeit. Indizien hierfür sind unter anderem Kinderzahl oder das Vorliegen einer Behinderung. Gefördert wird die Schaffung von Eigenheimen durch Neubau, Gebäude-Änderungen oder Wohnraum-Änderungen. Bei der Förderung von Hausbau werden je nach Einkommen Baudarlehn gewährt, die wiederum abhängig sind von Wohnungsgröße, Bau- und Kaufort, wobei in vier Gebietskategorien unterteilt wird.
Ausnahmen gibt es für junge oder wachsende Familien, hier können Teile des Darlehns in Zuschüsse umgewandelt werden. Die Darlehenshöhe wird im Einzelfall angepasst, damit es zu einer auf Dauer tragbare Belastung kommt. Besonders förderungswürdiger Hausbau kann unter Umständen mit bis zu 20% Erhöhung rechnen, wenn es sich zum Beispiel um Wohnungen für Rollstuhlfahrer handelt oder besonders energiesparende Maßnahmen, die deutlich über den Anforderungen der Energieeinsparverordnung hinausgehen, umgesetzt werden.
Diese Art Förderung von Hausbau gewährt das Darlehn für einige Jahre zinslos, danach mit einem nicht so hohen Zinssatz pro Jahr, allerdings kann die Zinsfreiheit in einigen Modellen um Jahre verlängert werden, wenn durch den selbst nutzenden Eigentümer die Einkommensgrenze des § 9 WoFG nicht überschritten wird. Die Tilgung bei Neubau setzt im Allgemeinen ab dem 6. Jahr ein. Nimmt man die Förderung von Hausbau in Anspruch, muss man noch berücksichtigen, dass ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag hinzukommen kann. Die Konditionen richten sich auch nach den einzelnen Bundesländern. Das Ganze ist jedoch sehr unübersichtlich, es wird viel gerechnet, es gibt Sonderkonditionen und vielleicht auch ungeahnte Möglichkeiten. Auch sollte man sich wegen der Förderung von Hausbau beim KfW-Förderprogramm umschauen. Auf jeden Fall sollte man sich aber umfassend beraten lassen auf dem Weg zum eigenen Haus.
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