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Warum braucht man eine BU Versicherung?

Die BU Versicherung sichert einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Schnell kann man auf Grund von Unfällen oder chronischen Erkrankungen in die Situation kommen, dass man seinen gelernten Beruf oder die Tätigkeit, in der man zuletzt gearbeitet hat, nicht mehr ausüben kann. Dann sieht es schlecht aus, wenn die sechs Wochen Lohnfortzahlung und die anschließenden knapp eineinhalb Jahre Krankengeld ausgelaufen sind und man immer noch nicht wieder in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Dann greift die BU Versicherung, wie die Berufsunfähigkeitversicherung in der Fachsprache kurz genannt wird.

Je nachdem, welche Höhe der Zahlung man in seinem persönlichen Vertrag vereinbart hat, bekommt man eine Art Übergangsrente. Sie wird für den Zeitraum bezahlt, der notwendig ist, um einen anderen Beruf zu erlernen, den man trotz der gesundheitlichen Einschränkungen noch ausüben kann. Dabei werden von der BU Versicherung meistens auch alle mit einer Umschulung verbundenen Kosten getragen, soweit sie nicht von den Arbeitsgemeinschaften der Landratsämter oder der Agentur für Arbeit getragen werden.

Das können die Kosten für die theoretische Ausbildung sein oder die Anschaffungskosten für die benötigte Fachliteratur. In einzelnen Fällen werden sogar die Kosten für einen Zweitwohnsitz während der Zeit der Ausbildung übernommen.

Die BU Versicherung ist vor allem für jüngere Menschen interessant, die aus der staatlichen Rentenkasse im Falle der Berufsunfähigkeit nichts bekommen würden und Hartz IV beantragen müssten. Meistens gehört zum Antrag auf eine BU Versicherung auch ein Gesundheitsfragebogen. Dieser dient zur Erfassung von Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses schon vorhanden sind. Sie werden aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten die Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch ohne Gesundheitsfragen an. Bei diesen Verträgen wird dann eine Wartefrist vereinbart, die in der Regel mindestens fünf Jahre beträgt. In dieser Zeit werden keine Leistungen aus der Versicherung gezahlt, wenn der Fall der Berufsunfähigkeit eintritt. Da im Schadensfall immer eine Schweigepflichtsentbindung für die behandelnden Ärzte gefordert wird, sollte man hier auch keine Fakten unterschlagen, weil das im Zweifelsfall zu einer Versagung der Versicherungsleistungen führt

 
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von Markus Bauer 15.08.2008
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