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Eidesstattliche Versicherung – Offenlegung des Vermögens

Wer keine Rechnungen bezahlen kann und auf Mahnungen nicht reagiert, der kann in Gefahr geraten eine Eidesstattliche Versicherung abgeben zu müssen.

eidesstattliche versicherung
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In der heutigen Zeit wo die deutsche Binnenwirtschaft seit Jahren ein kaum spürbares Wachstum verzeichnet, die Spritpreise, Energiekosten, Mieten und Sozialabgaben immer weiter steigen wird es für manche Menschen aufgrund der hohen Belastungen die einem der Staat, die Kommune und Versorger aufbürden schwieriger ihre Rechnungen zu bezahlen. Wenn keine Rechnung trotz der letzten Mahnung oder einer gerichtlichen Androhung nicht beglichen werden kann, kommt es heute immer häufiger nicht nur zu Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher sondern es kann auch eine Eidesstattliche Versicherung drohen.

Bei einer Eidesstattlichen Versicherung legt der Schuldner sein gesamtes Vermögen offen und darunter fallen Sparbücher, eventuell vorhandenes Geld im Haus, das Auto, die Eigentumswohnung, der Rechner, Wertpapiere, Devisen oder Schmuck. Wenn bereits eine Pfändung von Vermögenswerten nicht ausgereicht hat um die Schulden zu begleichen, kann der Gläubiger das Gericht einschalten und verlangen dass das aktuelle Vermögen des Schuldners offengelegt wird. Sobald der Gerichtsvollzieher grünes Licht für eine Eidesstattliche Versicherung gibt und der Schuldner dieser nicht widerspricht, muss er in zwei Wochen beim Gericht vorstellig werden. Vor dem Gerichtsvollzieher wird dann die Eidesstattliche Versicherung abgenommen die der Schuldner dann unterschreiben muss. Alternativ kann der Gerichtsvollzieher den Schuldner zuhause besuchen und dort die Eidesstattliche Versicherung abnehmen.

Wer die Alarmglocken vorher hört also weiß dass er mit seinem derzeitigen Einkommen aktuelle Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlen kann, der sollte sich einen Aushilfs-, Mini-,oder Nebenjob suchen um darüber seine finanzielle Lage zu verbessern. Wenn kein solcher Job gefunden werden sollte, kann eine Verbraucherinsolvenz eingeleitet werden womit die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung vermieden wird. Geht der Schuldner in die Verbraucherinsolvenz, können Gläubiger keine Pfändungen veranlassen und vor der Eidesstattlichen Versicherung ist er ebenfalls geschützt. Nach Ablauf der sogenannten Wohlverhaltensphase die sechs Jahre dauert ist der Schuldner schuldenfrei und muss dank der Verbraucherinsolvenz keine Eidesstattliche Versicherung mehr fürchten.

Generell sollte man vermeiden in Gefahr zu kommen eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben indem Rechnungen stets pünktlich oder spätestens nach der ersten Mahnung beglichen werden. Wenn eine Rechnung nicht auf einmal beglichen werden kann, sollte man mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren und häufig sind diese damit einverstanden vorausgesetzt die Zahlung der monatlichen Rate erfolgt pünktlich zum vereinbarten Zahlungstermin.

 
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von Ulf Kaiser 04.04.2008
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Fragen zum Beitrag: “Eidesstattliche Versicherung – Offenlegung des Vermögens”

 

Kommentare

Bisherige Kommentare: 4
Autor:

Frage [Gast]

Diese Seite ist sehr empfehlenswert. Ich konnte leider keine Antwort darauf finden wie lange es dauert (wie viele Jahre) bis jemand der eine Eidesstattliche Versicherung abgelegt hatte, wieder von allen damit verbundenen Verpflichtungen frei wird.

Autor:

hallo [Gast]

es verjährt nicht, 30 Jahre bleibt sie stehen, das ich mein Wissen darüber

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frage gast [Gast]

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was ist wenn man die rechnung bezahlt hat obwohl man die eidestattliche versicherung abgelegt hat ist sie dann nicht mehr gültig???

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Gast [Gast]

Eine Eidesstattliche Versicherung - früher auch der Offenbahrungeid- bleibt 5 Jahre wirksam. Den Antrag kann nur ein Gläubiger stellen der den Begründeten Verdacht hat das sich beim Schuldner Wertgegenstände lagern. Wer seinen Gläubiger mit der Zahlung der Schuld befriedigt, muss den Gläubiger auf die Löschung aus dem Schuldnerverzeichniss hinweisen.

Video zum Thema: “Eidesstattliche Versicherung – Offenlegung des Vermögens”

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