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Lohnt sich für mich eine Diebstahlversicherung?

Ob Fahrrad oder Laptop – wer einen aktiven Alltag hat, besitzt auch viele wertvolle Sachgüter, die es zu schützen lohnt. Informationen zu Diebstahlversicherung und günstigen Tarifen helfen beim Vertragsabschluss.

Im Bereich der eigenen vier Wände ist Diebstahl in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt. Bei Einbrüchen ersetzt sie die Kosten für gestohlene oder zerstörte Gegenstände. Doch alles, was Sie mit nach draußen nehmen, ist ungeschützt.

Sachgüter für die eine Diebstahlversicherung auf jeden Fall lohnt, sind Fahrrad, Digitalkamera, Camcorder oder Laptop. Gerade diese hochwertigen Dinge gehören zum mobilen Leben dazu und können nicht immer in der Wohnung verschlossen bleiben. Auch Navigationsgeräte, die auf der Hitliste von Dieben ganz oben stehen, sollten daher gegen Diebstahl versichert sein. Tipp: Einige Hersteller bieten beim Kauf eine kostenlose Versicherung für mehrere Monate.

Beliebt ist eine Diebstahlversicherung ebenfalls für teure Freizeit- und Sportgeräte. In den Wintermonaten sind dies insbesondere Ski und Snowboards. Wenn die Geräte im Hotelzimmer „geparkt“ sind, zahlt meist die Hausratversicherung. Im Skikeller des Hotels oder an der Hütte kommt sie jedoch nicht für den Verlust auf. Wer sich hier vor unangenehmen Überraschungen schützen möchte, braucht eine Versicherung für Reisegepäck inklusive Diebstahl.

Ein umfangreiches Spektrum an Versicherungen für mobile Geräte finden Sie bei Schutzbrief24.de, einem Partner der AXA-Versicherung. Neben einem Handyschutz und Notebookschutz gibt es hier auch Tarife für Auto-HiFi-Geräte, Beamer oder MP3-Player. Neben dem Diebstahl decken die Policen ebenfalls Schäden beim Transport oder beispielsweise durch Flüssigkeiten ab.

Abgesehen von elektronischen oder technischen Geräten, lohnt ein Diebstahlschutz unter Umständen auch für lebende Wesen. Für Pferdebesitzer ist zum Beispiel eine Police attraktiv, die vor den finanziellen Folgen eines Diebstahls direkt von der Weide oder aus dem Stall schützt.

Wichtig: Die Versicherung zahlt nicht, wenn Sie den Gegenstand unbeaufsichtigt gelassen haben oder den Verlust nicht unverzüglich melden.

von Henning Groß   19.12.2008
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