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Was bedeutet Teilkasko?

Die Teilkasko ist eine freiwillige Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Welche Schäden, ist in der Versicherungspolice genau geregelt. Die Teilkasko ist nicht gesetzlich geregelt.

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Die Teilkaskoversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz zur obligatorischen und gesetzlich vorgeschriebenen Kfz Haftpflichtversicherung. Sie lohnt sich vor allem für Fahrzeughalter, deren Auto fünf Jahre und älter ist und die gegen die üblichen Kleinschäden, die am Fahrzeug entstehen können, abgesichert sein wollen.

Die Teilkasko entschädigt den Versicherten dann, wenn an seinem Fahrzeug Schäden durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung oder auch Kurzschluss entstanden sind. Auch bei vielen Unfällen mit sogenanntem Haarwild springt die Kasko-Versicherung ein. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Leistungskatalog der einzelnen Versicherungen. Der Umfang der Teilkasko kann daher von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich groß sein. Manche Versicherungen haben beispielsweise den Begriff Haarwild um Tiere wie Schafe, Pferde und Kühe erweitert.

Allerdings bieten nur Versicherungen mit dem Wortlaut „Alle Tiere“ einen umfassenden Schutz im Falle eines Unfalles mit Tieren. Die Berechnung der Jahresbeiträge einer Teilkasko-Versicherung hängt von der Typenklassen-Einstufung ab. Dabei werden verschiedene Aspekte wie der Fahrzeugtyp, aber auch der Wohnort, Kilometerleistung pro Jahr oder das Alter des Versicherungsnehmers einkalkuliert, sodass am Ende eine Einstufung erfolgen kann. Im Gegensatz zur Vollkasko-Versicherung und auch zur Kfz Haftpflichtversicherung wird bei der Einstufung kein Schadensfreiheitsrabatt berücksichtigt. Die Teilkasko kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Selbstbeteiligung bedeutet, dass ein Teil des entstandenen Schadens vom Versicherten selbst beglichen wird.

Die Höhe der Selbstbeteiligung kann individuell ausgewählt werden und oft sinken die Jahresbeiträge, wenn der Versicherte sich auf eine Selbstbeteiligungsklausel einlässt. Üblich sind Beträge von 150, 325, 500 oder 1000 Euro. Liegt die Schadenssumme nur knapp über der Selbstbeteiligung, kann es sich durchaus lohnen, den gesamten Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen, um nicht in eine höhere Schadensfreiheitsklasse zu rutschen. Im Internet gibt es zahlreiche Seiten, auf denen die Angebote der verschiedenen Versicherungen verglichen werden können. Ein solcher Vergleich lohnt sich, so kann man durchaus einige hundert Euro pro Jahr sparen.

von Lennard Brandt   04.12.2008
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