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Was deckt eine Vollkasko Versicherung ab?

Die Vollkasko-Versicherung ist ebenso wie die Teilkasko-Versicherung eine freiwillige Versicherung, die zum Schutz vor Schäden am eigenen Auto abgeschlossen werden kann und die Kfz-Haftpflichtversicherung ergänzt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die durch das eigene Fahrzeug an anderen Fahrzeugen, Gegenständen oder Personen verursacht werden. Sie deckt jedoch keine Schäden am eigenen Fahrzeug ab.

Hierfür gibt es die Kasko-Versicherungen, die sich in Teilkasko und Vollkasko unterteilen. Die Teilkasko deckt hauptsächlich Diebstahlschäden ab. Die Vollkasko ist eine weitere Ergänzung zur Teilkasko und macht den Versicherungsschutz vollständig. So deckt die Vollkasko nicht nur Risiken wie Diebstahl, Brand und Explosionen ab, sondern auch Schäden durch selbstverschuldete Unfälle, Glasbruch und Marderbisse, Naturgewalt oder mutwillige Beschädigungen durch Fremde und Personen, die man nicht haftbar machen kann, Kinder beispielsweise. Eine Vollkasko-Versicherung lohnt sich in der Regel nur bei Neuwagen oder hochwertigen Fahrzeugen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsanbieter lohnt sich in jedem Fall, denn die Tarife unterscheiden sich oft und man kann viel sparen, indem man sorgfältig vergleicht. Viele Versicherungen ersetzen zum Beispiel Vandalismus-Schäden dann nicht, wenn Sie in einer Gegend mit hoher Kriminalitätsrate leben.

Oft werden auch Schäden, die durch Fahrlässigkeit begangen werden, durch spezielle Klauseln außen vor gelassen. Viele Versicherungsnehmer lassen sich durch Preisnachlässe und Rabatte zu solchen Klauseln überreden und wundern sich dann, wenn die Versicherung im Ernstfall nicht zahlt. Günstiger bedeutet nicht automatisch besser, daher sollten Sie vor allem bei besonders billigen Angeboten ganz genau auf den angebotenen Leistungsumfang achten. Grobe Fahrlässigkeit wird in der Regel von keiner Versicherung übernommen. Dazu gehört Fahren unter Alkoholeinfluss, aber auch, wenn Sie sich während der Fahrt vom Straßenverkehr ablenken lassen, indem Sie zum Beispiel eine SMS schreiben oder einen Gegenstand vom Fahrzeugboden aufheben.

Auch das Überqueren einer roten Ampel sowie das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung gelten als grob fahrlässig und schließen eine Übernahme der Schäden durch die Versicherung aus. Falls Sie sich über die Vertragsklauseln unsicher sind, können Sie sich bei unabhängigen Beratern informieren oder sich an die Verbraucherschutzorganisation Ihres Heimatortes wenden. Da die Versicherungen jedoch die sogenannte Sorgfaltspflicht einhalten müssen, ist auch der Berater Ihrer Versicherung zu wahrheitsgemäßer Auskunft verpflichtet.

von Lennard Brandt   04.12.2008
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