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Brauche ich eine Diensthaftpflicht?

Der Arbeitsdruck im öffentlichen Dienst steigt durch Stellenabbau und verdichtete Arbeitsabläufe. Genauso wächst die Fehlerquote. So wird eine Diensthaftpflicht immer wichtiger, denn die Risiken werden weitergereicht.

Sie sind Beamter, Lehrerin, Polizist, Richter, Krankenschwester, Sozialpädagogin, Erzieherin, Pfarrer – kurz Sie sind im öffentlichen Dienst angestellt? Stellen Sie sich vor, Sie verlieren Ihren dienstlichen Schlüsselbund, ein Kind fällt in Ihrer Obhut die Treppe runter, Sie haben mit dem Dienstwagen aus dem Fuhrpark Ihrer Dienststelle einen Unfall oder Sie versäumen eine Frist, zu der ein Antrag gestellt werden müsste. Die Folgekosten für all das können in die Tausende gehen. Schlösser müssen ausgewechselt werden und für die Übergangszeit braucht ihr Bereich vielleicht sogar einen Objektschutz. Das verunfallte Kind hat seine Schneidezähne verloren und braucht nun teure Zahnimplantate. Das Auto muss in die Werkstatt. Wegen der versäumten Frist erhält ihre Abteilung oder Ihre Einrichtung den im Haushalt längst eingeplanten Zuschuss für ein Sonderprojekt nicht. Die Kollegin, die dafür eingestellt wurde, muss aber weiterbeschäftigt werden. Die Personalkosten für sie laufen weiter. In den Zeiten knappen Geldes können Fehler dieser Art für Sie ziemlich riskant sein.

Im Blick auf die Löcher im Haushalt zögern viele Vorgesetzte nicht mehr lange und nehmen Sie in Regress. Der entstandene Sach- oder Vermögensschaden wird von Ihnen eingefordert und Sie müssen mit Ihrem gesamten Privatvermögen dafür aufkommen. Als Folge des Rückgriffs Ihres Dienstherrn sehen sich finanziellen Forderungen gegenüber, die einen Normalverdiener in den Ruin treiben. Es kann Ihnen auch passieren, dass ein sog. Dritter einen Schadensersatzanspruch erhebt, weil Sie in Ihrer Diensttätigkeit etwas übersehen haben oder Ihnen ein gravierender Fehler unterlaufen ist. Eine falsche Beratung, Fehler bei der Festsetzung von Zahlungen, ein falscher Bescheid – vor fehlerhaften Entscheidungen ist niemand gefeit. Niemand ist zu jeder Zeit absolut konzentriert und hat immer alles unter Kontrolle.

Eine Diensthaftpflicht versichert Sie in der Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeit. Sie übernimmt die Kosten, wenn Ihrer Einrichtung oder Dienststelle tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Genauso kommt sie für die Ansprüche auf, die Dritte wegen Fehlern von Ihnen in Ihrer dienstlichen Tätigkeit gegen Sie erheben. Sind die Ansprüche nicht berechtigt, wehrt die Diensthaftpflicht diese für Sie ab, wenn es sein muss, sogar vor Gericht. Wer als Angestellter oder Beamter im öffentlichen Dienst nicht mit seinem Privatvermögen für mögliche Fehler in seinem Dienst aufkommen möchte, braucht eine Diensthaftpflicht.

von Viktor Schneider   10.12.2008
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