Finanzen & Versicherung

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Was enthält eine Firmenrechtsschutzversicherung?

Durch harte Arbeit, Fleiß und Engagement wird aus einem Kleinunternehmer schnell ein Unternehmer mit einer florierenden Firma – die Risiken ändern sich und eine Firmenrechtsschutzversicherung wird notwendig.

Selbst in einer kleinen Firma läuft man als Inhaber Gefahr, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Man hat mit Lieferanten zu tun, mit Mitarbeitern, mit Kunden, mit Anwohnern, mit der Konkurrenz, mit anderen Gewerbetreibenden. Es werden Firmenautos gefahren, häufig nicht nur vom Inhaber selbst, sondern auch von Mitarbeitern. Angestellte werden auf Kundenbesuche geschickt und zerstören vielleicht unabsichtlich etwas Wertvolles beim Kunden. Dieses würde zwar eher die Haftpflicht betreffen, doch für eventuell daraus folgende Rechtsstreitigkeiten wäre die Rechtsschutzversicherung zuständig.

Würde man anfangen, sich die ganzen Szenarien auszudenken, die theoretisch eintreffen könnten, sobald man eine Firma besitzt und als Inhaber somit stets und überall in der Haftung ist, könnte man kaum noch ruhig schlafen. Schon aus diesem Grund wird jeder Firmeninhaber bestrebt sein, das eigene Unternehmen so gut wie möglich und nach allen Seiten abzusichern. Eine Firmenrechtsschutzversicherung ist für ein Unternehmen, auch wenn es noch recht klein ist, unerlässlich.

Doch welche Risiken sind eigentlich enthalten? Pauschal ist hierzu zu sagen: Es gibt in jeder Firmenrechtsschutzversicherung eine Grundabsicherung, welche die notwendigsten Risiken absichert. Alle darüber hinausgehenden Leistungen kann man in den Vertrag einschließen – oder auch nicht, je nach individuellem Bedarf.

Das Grundpaket beinhaltet in der Regel Straf-Rechtsschutz, Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten, bei Schadensersatz, Datenrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz für Arbeitgeber, Forderungsmanagement, Verwaltungsrechtsschutz und Steuer-Rechtsschutz. In diesen Basisleistungen sind bereits die Risiken abgesichert, die grundsätzlich jeder Unternehmer zu tragen hat.

Weitere Leistungen können mit eingeschlossen werden, jedoch muss hier individuell der Bedarf geklärt werden. Wer beispielsweise keine Firmenfahrzeuge unterhält, benötigt auch hierfür keinen Rechtsschutz. Auch kann der private Rechtsschutz des Unternehmers und dessen Familie mit eingeschlossen werden sowie der Verkehrsrechtsschutz für das eigene Fahrzeug. Eine Firmenrechtsschutzversicherung gibt es mit Selbstbeteiligung wie auch ohne – je höher der gewählte Betrag der Selbstbeteiligung im Schadensfall, umso geringer ist der Jahresbeitrag.

von Viktor Schneider   21.01.2009
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