Mit Tagesgeld können Sie Ihr Vermögen arbeiten lassen
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Die Firmenhaftpflichtversicherung sollte eine der ersten Versicherungen sein, die ein Unternehmer für seine Firma abschließt. Als Inhaber eines Unternehmens, und sei es noch so klein, ist man grundsätzlich in der Haftung, wenn man durch geschäftliche Aktivitäten einen Schaden verursacht hat. Ein kleiner Fehler beim Kunden, der vielleicht Folgeschäden hat, genügt durchaus, um Tausende von Euro an Schadensersatz leisten zu müssen.
Alles, was im Kundenauftrag an Arbeit geleistet wird, selbst wenn es zu Hause im Home Office am Schreibtisch geschieht und „nur“ materieller Schaden entstanden ist durch eine falsche Information, einen kleinen Fehler, liegt in der Haftung des Inhabers der Unternehmung. Firmenhaftpflichtversicherungen werden von allen führenden Gesellschaften angeboten, jedoch ist es häufig schwierig, aus der Vielzahl der Angebote das richtige herauszufiltern. Vergleichen ist hier die Devise.
Ganz prinzipiell sollte man sich im Internet informieren. Unter dem Stichwort „Firmenhaftpflichtversicherung“ lassen sich über die Suchmaschinen im Internet jede Menge Anbieter dieser speziellen Absicherung ermitteln. Die Angebote sollte man gründlich vergleichen hinsichtlich der zu zahlenden Prämie, doch vor allem im Leistungsumfang. Hier gilt der Grundsatz, lieber ein paar Euro mehr zahlen und dafür mehr Leistung im Schadensfall erhalten, als sich zu niedrig zu versichern.
Sehr wichtig ist auch darauf zu achten, welche Schäden die Gesellschaft aus der Haftung ausschließt. Im Angebot liest sich immer alles sehr flüssig und als Laie hat man fast den Eindruck, es gäbe keinen Schaden, der mit diesem speziellen Vertrag nicht gedeckt wäre. Aber Tatsache ist, dass häufig im Kleingedruckten Leistungen aus dem Leistungsspektrum ausgeschlossen werden. Tritt dann ein Versicherungsfall ein, steht man praktisch ohne Schutz da.
Wer unsicher ist hinsichtlich der Auswahl der richtigen Firmenhaftpflichtversicherung sollte all seine offenen Fragen notieren und sich von einem Versicherungsvermittler gründlich beraten lassen. Es ist vollkommen zulässig, während eines Beratungsgespräches alle offenen Fragen zu klären. Ein Versicherungsvermittler hat die Pflicht zu einer gründlichen Aufklärung und wird dem Kunden nach dem Beratungsgespräch auch ein entsprechendes Formular vorlegen: Auf einem solchen Formular bestätigt der Kunde, dass er ausführlich auf sämtliche Vertragsbestandteile hingewiesen wurde.
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