per Insolvenzverkauf günstig an Produkte und Markenware gelangen
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Selbständige und Freiberufler haben stets mit Verträgen zu tun. Sie müssen ihrerseits ihre Verträge einhalten und dürfen von der zweiten Partei ebenfalls die Einhaltung der Vertragspflichten erwarten. Hält man seine Vertragspflichten nicht ein, muss man damit rechnen, verklagt zu werden.
Hält die Gegenpartei ihre vertraglichen Pflichten nicht ein, hat man selbst das Recht zu klagen. Privatleute bzw. Arbeitnehmer haben allerdings auch mit Verträgen zu tun. Jeder Kauf ist ein Vertrag, auch wenn er nicht unbedingt mit der Unterschrift eines Vertrages vonstatten geht. Kauft ein Kunde ein Notebook und hat dieses einen Mangel, so ist der Händler innerhalb einer bestimmten Garantiezeit zur Reparatur bzw. zum Ersatz verpflichtet. Hält er sich daran nicht, bricht er seine vertragliche Pflicht, die er mit der Bezahlung der Ware durch den Kunden eingegangen ist.
Auch hier kann geklagt werden. Eine Klage einzureichen ist allerdings mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden. Der Anwalt, den man hierfür konsultieren muss, kostet viel Geld und bei einigen Anwälten muss eine Vorauszahlung geleistet werden. Verliert man ein Verfahren, so muss auch der Anwalt der Gegenseite bezahlt werden wie auch sämtliche Gerichtskosten. Ein Klageverfahren kann sehr schnell eine hohe Summe kosten, die sich im vierstelligen, manchmal fünfstelligen Bereich bewegt.
Mit einer Versicherung für Vertragsrechtsschutz im Rücken ist man gegen sämtliche finanziellen Risiken abgesichert, die sich aus Verträgen mit Ärzten, Händlern oder sonstigen Vertragspartnern ergeben. Speziell für Selbständige ist es wichtig, gegen diese Risiken abgesichert zu sein, denn in deren Bereich geht es in den Verträgen oftmals um sehr hohe Summen. Eine Webseite beispielsweise, die man in Auftrag gibt, von deren Funktionieren möglicherweise sogar die Existenz abhängt und die der Auftragnehmer nicht pünktlich fertig stellt oder sie fehlerhaft liefert, ist ein teures Projekt.
Das Recht mag auf der Seite des Auftraggebers sein, jedoch muss man dieses Recht auch durchsetzen können und das kann unter Umständen sehr teuer werden. Hinzu kommt, dass Freiberufler und Firmeninhaber sich voll und ganz auf ihr Unternehmen konzentrieren müssen, statt sich mit finanziellen Sorgen um die Bezahlung von Anwälten und Verfahren zu belasten. Eine Versicherung für Vertragsrechtsschutz kann einzeln oder als Zusatzleistung zu einer bestehenden Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.
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Kommentare
HMS [Gast]
Das ist weitestgehend Unsinn. Gewerblicher Vertragsrechtsschutz ist in Deutschland nicht versicherbar. Die Rechtsschutzversicherungen für Firmen versichern nur den Vertragsrechtsschutz des Inhabers/ Selbständigen im privaten Bereich!
Allianzvertreter [Gast]
Doch, wir bieten es an :)
Nicht-Vertreter! [Gast]
Auch andere Gesellschaften bieten das an
Gast [Gast]
und welche sind das konkret?