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Thema Rente: Erwerbsminderung absichern oder nicht?

Plötzlich ist an Arbeit nicht mehr zu denken – auf Dauer erwerbsunfähig. Was nun? Es gibt zwar den gesetzlichen Anspruch auf eine Rente Erwerbsminderung. Es ist jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Es kann schneller gehen, als man denkt. Auch Jüngere trifft es. Eine chronische Krankheit, ein privater Unfall und schon gerät man in eine Situation, in der es mühsam wird, den minimalen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Die Arbeit im eigentlich gut bezahlten Beruf ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vorstellbar. Doch eine Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr.

Es bleibt nur noch der mühsame Weg, die Rente Erwerbsminderung zu erstreiten. Einfach ist dies nicht. Die gesetzliche Rentenversicherung prüft die Lage sehr scharf nach und legt die Vorschriften streng auslegt. Im Zweifelsfall fordert sie noch weitere medizinische Gutachten. Stellt sich heraus, dass es noch ein „Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ gibt, dann gewährt die gesetzliche Rentenversicherung nur eine eingeschränkte Erwerbsminderungsrente. Unter „Restleistungsvermögen“ versteht man die Fähigkeit, zwischen 3 und 6 Stunden täglich irgendeine berufliche Tätigkeit ausüben zu können.

Dabei ist der erlernte Beruf völlig gleichgültig. Nur wer überhaupt nicht mehr dazu in der Lage ist, mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten, kann eine Voll-Erwerbsminderungsrente erhalten. Die Höhe der Rente wird zwar individuell berechnet. Trotzdem liegt der durchschnittliche Satz bei ca. 700 Euro bei voller Erwerbsminderung und 400 Euro bei einer teilweisen Rente Erwerbsminderung, wobei Frauen in der Regel ca. 100 Euro weniger erhalten. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sind begrenzt und werden bei Überschreitung angerechnet. Das bedeutet, dass jeder Euro über der Grenze wieder von der Rente abgezogen wird. Wovon soll der Mensch dann noch leben?

Eine private Berufsunfähigkeitsrente stellt eine sinnvolle Absicherung dar. Ohne sie besteht das Risiko, dass man durch eine Berufsunfähigkeit sehr schnell zum Hartz IV-Empfänger wird. Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte versucht die gesetzliche Rentenversicherung gerne, die Ansprüche abzuwehren. Aber gleichgültig ob Hartz IV oder eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente: das Geld ist kaum mehr als ein Notgroschen.

Einkünfte aus einer privaten Versicherung zählen hingegen nicht als Hinzuverdienst. Sie beeinflusst die Rentenzahlung nicht und es wird nichts abgezogen, auch wenn die privaten Versicherungsleistungen die gesetzliche Rente deutlich übersteigen. Wer sicher gehen will, dass er seinen Lebensstandard wenigstens auf einem minimalen Niveau aufrechterhalten kann, tut gut daran, sich abzusichern.

von Thomas Baumann   02.02.2009
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