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Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Dauerbaustelle. Regelmäßig werden Veränderungen eingeführt, die aber am Ende nur zu einer Reduzierung der Ansprüche der Versicherten führen. Das betrifft auch die Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Im Jahr 2000 wurde für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft.
Unterschied zwischen Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente
Inzwischen gibt es nur noch den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die Neuregelung betrifft auch die vor dem 1. Januar 1961 geborenen, die erst jetzt berufsunfähig werden. Der Unterschied zwischen beiden Renten ist erheblich. Die alte Berufsunfähigkeitsrente wurde bei Berufsunfähigkeit gezahlt. Als berufsunfähig gilt, wer auf Dauer nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann.

Für die Erwerbsminderung ist der eigentliche Beruf uninteressant. Der ursprüngliche Beruf zählt nicht. Für die Erwerbminderungsrente ist nur von Bedeutung, ob der Betreffende überhaupt noch irgendeine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt ausüben kann und nicht ob jemand nicht mehr in der Lage ist, seiner beruflichen Qualifikation entsprechend zu arbeiten. Auch die mit der Qualifikation verbundenen Verdienstmöglichkeiten sind uninteressant.
Wann die Erwerbsminderungsrente gezahlt wird
Das gilt auch, wenn sich wegen einer Berufsunfähigkeit keine Arbeit finden lässt. Es geht nur noch darum, ob jemand irgendeine Arbeit verrichten kann. Eine Erwerbsminderungsrente wird darum erst gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer zu keiner Erwerbstätigkeit mehr fähig ist. Erst wer weniger als 3 Stunden arbeiten kann, bekommt eine volle Rente. Diese ist in der Regel so gering, dass das Risiko, durch eine Berufsunfähigkeit in eine finanzielle Schieflage zu geraten, sehr hoch ist. Auch das Krankengeld, das in der Übergangszeit gezahlt wird, reicht kaum, um die damit verbundenen Kosten abzudecken.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
Die gesetzliche Versicherung ist bei weitem nicht mehr ausreichend, um das finanzielle Risiko abzusichern. Alternativen sind private Berufsunfähigkeitsversicherungen. Diese können die Versorgungslücke schließen. Sie zahlen, wenn wegen einer Krankheit oder einem Unfall der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Feststellung der Berufsunfähigkeit durch medizinisches Gutachten
Mit Hilfe von medizinischen Gutachten wird die Berufsunfähigkeit festgestellt. Die Begutachtung klärt den Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Danach kann sie dann, entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen bezogen werden. Sie wird auch nicht auf eine mögliche Erwerbsminderungsrente angerechnet.
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Kommentare
Gast [Gast]
Berufsunfähigkeitsrente
ist ein Todesurteil.
Die Rente gibt es nur mehr für Beamte und privatversicherte.
Den Resr an alten und Kranken ab in die Öfen Hartz4 Spandau und Marzahn