mit Forward-Darlehen die Finanzierung absichern
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Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ohne diese Versicherung darf kein Fahrzeug zugelassen werden oder sich im Straßenverkehr bewegen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist dazu da, Schadensansprüche zu decken, die zum Beispiel einem anderen Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall mit dem Versicherten entstehen. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden sowie immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme liegt für Sachschäden bei einer halben Million Euro und für Personenschäden bei 2,5 Millionen Euro.
Es ist allerdings sinnvoll und empfehlenswert, einen höheren Schutz abzuschließen, um in jedem Fall abgesichert zu sein. Der ADAC empfiehlt sogar eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, die Deckungssumme jederzeit erweitern zu können. Auch rät der ADAC dazu, im Versicherungsvertrag auf die freie Werkstattwahl zu achten. Überlässt man die Werkstattwahl der Versicherung, verzichtet man oftmals auf Kulanzleistungen der eigenen Werkstatt und auch auf verlängerte Garantiefristen. Wichtig ist zu wissen, dass die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung keine Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt; für diesen Fall sollte man eine Kaskoversicherung abschließen. Manche Versicherungen bieten auch eine Neuwertentschädigung für den Fall von Diebstahl oder Totalschaden an. Diese sollte mindestens sechs Monate umfassen. Die Jahresbeiträge der KFZ-Haftpflicht werden nach bestimmten Kriterien festgelegt, unter anderem anhand des Fahrzeugtyps und der Region. Alter und Fahrpraxis des Fahrzeughalters können ebenfalls eine Rolle spielen. Oft ist es so, dass jüngerer Fahrer höhere Beiträge zahlen müssen als ältere, daher ist es ratsam, sich verschiedene Angebote einzuholen. Die Laufzeit einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung beträgt in der Regel ein Jahr und ein Wechsel der Versicherung ist jeweils zum 1. Januar möglich. Die Kündigung muss dann bis zum 30. November des Vorjahres erfolgen. Bei außergewöhnlichen Ereignissen wie zum Beispiel einer Beitragserhöhung gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Im Internet bieten zahlreiche Anbieter einen Versicherungsvergleich an, bei dem man sich die individuell günstigste KFZ-Haftpflicht heraussuchen lassen kann.
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