Mit einer Berufsunfähigkeitsrente die eigene Zukunft absichern
Eine Berufsunfähigkeitsrente ist eine sinnvolle Absicherung, die nicht einmal teuer s... mehr
Wann ist grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen und wann doch?
Keine Vorfälligkeitsentschädigung ist zu zahlen:
• wenn variable Zinsen vereinbart wurden
• wenn der Vertrag schon länger besteht als 10 Jahre, denn dann können Sie mit einer Frist von 6 Monaten kündigen
Wann kommen Sie um eine Zahlung nicht herum?
In der Regel werden Hypothekendarlehen über fünf Jahre, 10 Jahre oder 15 Jahre und länger abgeschlossen.
Das gibt Ihnen als Kunde Sicherheit, was die Zinsentwicklung und die Höhe der monatlichen Zins- und Tilgungszahlungen in der Zukunft angeht.
Besonders in Zeiten, wenn die Zinsen niedrig sind, ist eine lange Laufzeit von Vorteil. Befinden Sie sich jedoch in einer Hochzins-Phase, werden sie wohl eher kurzzeitige Verträge abschließen wollen.

Langfristige Hypothekenverträge sind wie eine Wette auf Zeit.
Steigen die Zinsen, ärgert sich die Bank, dass sie langfristig Geld zu niedrigen Zinsen verliehen hat.
Sinken die Zinsen, ärgern Sie sich, dass Sie Sich lange Zeit an hohe Zinsen gebunden haben.
Eine Kündigung von Hypothekendarlehen ist während der ersten 10 Jahre nur in Ausnahmefällen möglich. Dabei beginnt die Zehnjahresfrist mit dem Datum des vollständigen Empfangs des Darlehens, also mit der Vollauszahlung, zu laufen.
Der Bundesgerichtshof, kurz BGH, hat in einem Urteil nur zwei Möglichkeiten eingeräumt, die es ermöglichen, langfristige Hypothekendarlehen vor dem Ablauf von 10 Jahren zu kündigen:
• Sie wollen oder müssen die Immobilie verkaufen
• Sie wollen auf ihre Immobilie ein weiteres Darlehen aufnehmen, z.B. für eine erforderliche Renovierung, dass ihnen die Bank, bei der sie ihre jetzigen Hypotheken abgeschlossen haben, verweigert.
Allerdings hat der BGH den Banken eine Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn, den sie in den verbleibenden Jahren bis zum Ablauf der 10 Jahre erwirtschaftet hätten, zugebilligt.
Diese Entschädigung errechnet sich aus der Differenz des Zinssatzes, zudem sie Ihr Hypothekendarlehen abgeschlossen haben, zu dem Zinssatz, der zum Zeitpunkt der Kündigung bzw. der Ablösung des Darlehens am Markt realisierbar ist.
Sollte der Zinssatz zum Zeitpunkt der Kündigung niedriger sein, als der, den sie in ihrem Hypothekendarlehen verankert haben, müssen Sie für den entgangenen Gewinn in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung haften.
Sollte der Zinssatz, zu dem Ihre Bank das Darlehen neu vergeben kann, höher sein als zu dem Zeitpunkt, als Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, steht der Bank natürlich keine Entschädigung zu. Das hätten Sie aber auch sicher nicht erwartet – oder doch?
Die Höhe der Entschädigung kann schnell viele 10.000 € betragen.
Eine Berufsunfähigkeitsrente ist eine sinnvolle Absicherung, die nicht einmal teuer s... mehr
Eine Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung versicher auch bereits erkrankte Pers... mehr
Sie sollten unbedingt eine Motorboot Versicherung haben, denn Unfälle passieren schne... mehr
Auch zwischen Privatpersonen besteht die Möglichkeit für einen Darlehensvertrag. Ents... mehr
Kommentare
Ich [Gast]
Warum dann noch ein E-Book kaufen? Sie haben doch hier schon etwas aus Ihrem E-Book veröffentlicht Dafür, dass man die Urteile in Textform vorliegen hat (das E-Book besteht auch einem nicht unerheblichen Teil aus den Urteilen!!)? Im Übrigen erhält man im Netz die übrigen allgemeinen und z. T. auch speziellen Informationen über dieses Thema kostenlos (z. B. Internetseiten einer Verbraucherzentrale). Urteile lassen sich weitaus günstiger an anderer Stelle besorgen. Das Geld lieber für nützlichere Sachen ausgeben.