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Herr Clever hatte vor 7 Jahren ein Eigenheim gekauft und damals zur Finanzierung bei seiner Bank ein Annuitätendarlehen mit 10-jähriger Zinsfestschreibung aufgenommen. Er weiß, dass er auch in den verbleibenden 3 Jahren das Darlehen nicht vollständig tilgen kann und dann für den verbleibenden Restbetrag eine Anschlussfinanzierung benötigt.
Das bereitet ihm etwas Sorgen - er befürchtet, dass der Marktzins in den nächsten 3 Jahren steigen könnte und er in 3 Jahren einen deutlich höheren Zinssatz bezahlen muss. Am liebsten würde er sich schon jetzt die Zinsen für das Darlehen für die Anschlussfinanzierung sichern und so Planungssicherheit für die nächsten Jahre schaffen.
In einem solchen Fall hilft das so genannte Forward-Darlehen. Hierbei schließen Darlehensnehmer und Bank schon jetzt ein Darlehensvertrag in Höhe der späteren Restschuld ab. Die Auszahlung des Darlehens wird zum benötigten Termin vereinbart. Die Vorlaufzeit kann bei den meisten Kreditinstituten zwischen 1 und maximal 3 Jahren, im Extremfall sogar bis zu 5 Jahren betragen. Bis zu diesem Zeitpunkt fallen keinerlei Zinsen, also auch keine Bereitstellungszinsen an.

Der Zinssatz für das Forward-Darlehen orientiert sich je nach gewünschter Zinsfestschreibungsdauer an den aktuellen Zinskonditionen. Allerdings zahlt der Darlehensnehmer für den Vorteil der Zinssicherheit einen Zinsaufschlag auf die Standardkonditionen. Dieser Zinsaufschlag liegt in der Regel zwischen 0,01% bis 0,03% pro Monat, bei einer Vorlaufzeit von z.B. 3 Jahren also 0,36% bis 1,08%. Der Aufschlag ist für den gesamten Zeitraum der Zinsbindung des neuen Darlehens zu zahlen. Dies gilt selbst dann, wenn der Marktzins innerhalb der Vorlaufzeit wider Erwarten gefallen ist!
Der Abschluss eines Forward-Darlehens empfiehlt sich also wirklich nur, wenn man mit steigenden Zinsen rechnet und auch im Falle einer Fehleinschätzung bereit ist, den Mehrbeitrag zu zahlen.
Herr Clever kennt die Chancen und Risiken des Forward-Darlehens und lässt sich nun Angebote von seiner und ein paar anderer Banken unterbreiten. Denn das Forward-Darlehen kann sowohl für den Fall einer Prolongation (Verlängerung eines aus der Zinsbindung kommenden Darlehens beim bisherigen Darlehensgeber), als auch für den Fall einer Umschuldung (Wechsel zu einem anderen Darlehensgeber) genutzt werden.
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