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Wozu dienen Hypotheken?

Die Hypotheken sind ein zu Gunsten Dritter eingetragenes Recht an der wirtschaftlichen Verwertung einer Immobilie.

Dabei wird der Begriff Hypotheken aus der griechischen Sprache hergeleitet, wo es der Begriff für Unterpfand ist. Dabei ist der Grundsatz der Hypothek im Bürgerlichen Gesetzbuch sehr genau geregelt. Dort heißt es sinngemäß, dass jemand ein Recht zur wirtschaftlichen Verwertung einer Immobilie zur Befriedigung finanzieller Forderungen durch die Bestellung von Hypotheken bekommt.

Dabei sind die Hypotheken sehr eng mit den Darlehensverträgen verknüpft, in deren Rahmen sie eingetragen worden sind. Der Inhaber der Hypothek kann immer nur den Betrag aus dem eingetragenen Verwertungsrecht fordern, der ihm auch tatsächlich noch zusteht. Der bereits getilgte Anteil eines Hypothekendarlehens bleibt als so genannte Eigentümergrundschuld bestehen. Das hat einen wirtschaftlichen Vorteil, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks zum Beispiel beabsichtigt, bei der gleichen Bank einen weiteren Kredit zur Renovierung, zum Ausbau oder zur Modernisierung der Immobilie aufzunehmen.

Dann braucht keine weitere Hypothek bestellt zu werden, sondern man kann das bereits zu Gunsten der Bank eingetragene Recht ein zweites Mal nutzen und spart so die damit verbundenen Notarkosten und Gebühren des Grundbuchamtes, die je nach Höhe des in Anspruch zu nehmenden Kredites recht hoch sein können. Außerdem spart man die Kosten für eine neue Bewertung des Grundstücks ein und mindert das Risiko, dass bei einer neuerlichen Bewertung ein niedrigerer Verkehrswert herauskommen könnte, der in der Folge auch den möglichen Beleihungswert minimieren kann.

Dabei können die Hypotheken nicht nur als Sicherung für den Anschaffungs- und Baukredit genutzt werden, sondern man kann mit diesem Hilfsmittel auch andere Arten von Krediten absichern. Häufig belasten Einzelunternehmer beim Start ihres Unternehmens für die benötigten flüssigen Mittel ihre Immobilien. Das ist sehr riskant, weil man bei einem Firmenkonkurs dann auch sein Zuhause und in vielen Fällen auch die mittelbare Altersvorsorge verlieren kann, denn mit Hypotheken gekoppelte Forderungen können auch im Wege einer Zwangsversteigerung eingetrieben werden, bei der die Verkaufserlöse häufig unter denen liegen, die bei einem normalen Verkauf über einen Makler erzielt werden könnten.

von Detlef Gielen
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