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Negativen Schufa Eintrag löschen lassen - so geht's!

Die Schufa arbeitet mit vielen Versand- und Warenhäusern, Telekommunikationsunternehmen sowie allen Kreditinstituten zusammen und speichert das positive sowie negative Zahlungsverhalten der Kunden.

Die Informationen über das Zahlungsverhalten der Kunden werden insbesondere von Kreditinstituten bei einer Kreditvergabe abgerufen. Im Jahr 2010 besaß die Schufa ungefähr 66 Millionen Daten von Kunden. Verfügt ein Kunde über positive Schufa-Einträge, bekommt er oftmals auch den gewünschten Kredit bewilligt. Sollte der Kunde allerdings über negative Schufa-Einträge verfügen, so gilt dieser nicht als kreditwürdig.

In der Regel werden die negativen Schufa-Einträge drei Jahre nach Erledigung bzw. Bezahlung der Schuld gelöscht. Dies passiert automatisch, sofern der Gläubiger der Schufa die Bezahlung der Schuld mitgeteilt hat. Zudem besteht auch die Möglichkeit, den negativen Eintrag vor Ablauf der drei Jahre löschen zu lassen. Hierzu wird eine Bestätigung des Gläubigers benötigt. Oftmals stellt das Einholen der Bestätigung beim Gläubiger kein Problem dar. Sollte der Gläubiger die Bestätigung nicht ausstellen, muss auf den Ablauf der drei Jahre gewartet werden.

In seltenen Fällen werden negative Schufa-Einträge eingetragen, obwohl der Betroffene nicht die Schuld trägt. In diesem Fall ist die Schufa nach besonderen Richtlinien verpflichtet, diesen Eintrag nach Vorlage entsprechender Beweisunterlagen sofort zu löschen.

von Frank Neumann
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