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Pfandbriefe sind fest verzinsliche Schuldverschreibungen

Pfandbriefe sind fest verzinsliche Wertpapiere, die sich aufgrund hoher Sicherheit und guter Rendite gut für den Aufbau einer Altersvorsorge eignen.

Pfandbriefe gehören zu den fest verzinslichen Schuldverschreibungen. Schuldverschreibungen sind Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verkörpern, über das der Inhaber des Wertpapiers gegenüber dem Inhaber der Schuldverschreibung verfügt. Der Inhaber der Schuldverschreiung hat Anspruch auf die Rückzahlung des Nennbetrags und hat ebenfalls Anspruch auf die Zahlung von Zinsen.

Die Schuldverschreibungen können in Bundeswertpapiere, Bankschuldverschreibungen und Schuldverschreibungen mit besonderen Merkmalen unterteilt werden. Pfandbriefe gehören zu den Bankschuldverschreibungen. Pfandbriefe sind also verzinsliche Wertpapiere. Sie werden von Hypothekenbanken, Pfandbriefanstalten und Landesbanken herausgegeben. Das den Banken von dem Inhaber eines Pfandbriefs "geliehene" Geld wird meist in Form eines Hypothekenkredits an Hausbauer oder an Städte und Gemeinden vergeben. Da als Sicherheit für das Hypothekendarlehen eine Immobilie oder die Steuereinnahmen hinterlegt werden, gilt die Anlage in einem Pfandbrief als sehr sicher.

Pfandbriefe haben grundsätzlich einen Nennwert und einen Kurswert. Als Nennwert wird der Preis bezeichnet, den der Anleger am Ende der vereinbarten Laufzeit zurückbekommt. Der Kurswert beschreibt den Preis, den der Anleger an der Börse für den Kauf zahlen muss bzw. den er bei Verkauf des Pfandbriefs an der Börse erhält. Da der Kurswert abhängig von Angebot und Nachfrage ist und von Zins-Entwicklung am Kapitalmarkt abhängt, schwankt dieser und kann sich täglich ändern.

Bei einem Pfandbrief ist die Höhe der Zinsen während der vereinbarten Laufzeit fest. Pfandbriefe können über Banken und Sparkassen täglich gekauft und verkauft werden. Beim Verkauf von Pfandbriefen während der Laufzeit kann der Anleger sowohl einen Kursgewinn als auch einen Kursverlust erzielen. Das Risiko des Kursverlustes besteht jedoch nur beim Verkauf vor dem Ende der Laufzeit.

Bei Kauf von Pfandbriefen vor der Einführung an der Börse entstehen dem Anleger keine Kosten. Wenn Pfandbriefe an der Börse gekauft werden, werden An- und Verkaufsspesen in Rechnung gestellt.

Die durch die Anlage in einem Pfandbrief erzielten Zinsen unterliegen der Einkommensteuer, jedoch sind Kapital-Erträge, die den festgelegten Steuer-Freibetrag nicht überschreiten, steuerfrei. Um die Erhebung von Zinsabschlagsteuer zu vermeiden, kann der Anleger einen Freistellungsauftrag erteilen. Für Zinserträge, für die kein Freistellungsauftrag erteilt wird bzw. für Zinsen, die den gestellten Freistellungsauftrag übersteigen, wird ein Zinsabschlag von 30% berechnet.

Pfandbriefe sind also aufgrund ihrer hohen Sicherheit und einer guten Rendite sehr gut für den Aufbau der Altersvorsorge geeignet. Dies trifft jedoch nur zu, wenn die erzielten Zinsen den Steuerfreibetrag nicht überschreiten.

 
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von Ursula Horn 06.05.2008
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