Günstige Autoversicherung findet man im Internet
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Die Schweiz ist - wie übrigens viele andere beliebte Kapitalanlageorte auch - ein Mitglied des so genannten Europäischen Wirtschaftsraumes (kurz: EWR). Dabei handelt es sich zunächst um einen völkerrechtlichen Vertrag, der die Regelungen des Europäischen Binnenmarktes auf bestimmte Länder ausdehnt. Dies hat zur Folge, dass im Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz ein einheitlicher, europäischer Binnenmarkt besteht, der insbesondere auch durch die Grundfreiheiten des EGV geschützt ist. Die zahlreichen Europäischen Grundfreiheiten finden folglich auch auf das Verhältnis zwischen der Schweiz und Deutschland Anwendung. Dies führt etwa dazu, dass der Kapitalverkehr zwischen beiden Staaten in höchstem Maße erwünscht ist und keinesfalls durch eine staatliche Regelung verhindert, erschwert oder weniger attraktiv gemacht werden darf.
Dies hat zum Ergebnis, dass die Geldanlage in der Schweiz grundsätzlich stets legal ist.
Besonderheiten sind alleine hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der ausländischen Geldanlage zu beachten. Hier muss der steuerpflichtige deutsche Anleger zunächst bedenken, dass sowohl die Schweiz als der Anlageort die Erträge aus der Anlage besteuern wird (Quellenprinzip), wie auch das deutsche Finanzamt einen Besteuerungsanspruch geltend machen kann. Dies ist deshalb statthaft, weil der im Inland ansässige Steuerpflichtige - der so genannte unbeschränkt Steuerpflichtige - mit seinem gesamten Welteinkommen im Inland steuerpflichtig ist (Welteinkommensprinzip).
Der deutsche Steuerpflichtige muss also unbedingt seine Erträge aus der ausländischen Geldanlage im Inland versteuern und zwar unabhängig davon, ob bereits das Schweizer Finanzamt seinen Besteuerungsanspruch auf den Ertrag geltend gemacht hat. Tut er dies nicht, verwirklicht er den - strafbaren - Tatbestand der Steuerhinterziehung, was die Geldanlage in der Schweiz insgesamt illegal werden lässt.
Dabei ist zu bedenken, dass dem im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen deutschen Anleger aus dieser Doppelbesteuerung auch keine negativen Folgen treffen, da die steuerliche Mehrbelastung im Verhältnis zwischen der Schweiz und Deutschland durch ein so genanntes Doppelbesteuerungsabkommen beseitigt wird. Die im Ausland gezahlten Steuern werden also auf die im Inland zu zahlenden Steuern angerechnet oder die Erträge aus der Bemessungsgrundlage frei gestellt.
Darüber hinaus sind auch noch bestimmte Regelungen des Außensteuergesetzes zu beachten. So müssen etwa Geldzahlungen ins Ausland ab einer gewissen Höhe deklariert werden.
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