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Gesetzliche Krankenversicherung – Kosten und Leistungen

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland prinzipiell als Pflichtversicherung ausgestaltet. Wie steht es dabei generell um die Leistungsvergabe und die Bemessung der Versicherungsprämien?

gesetzliche krankenversicherung
© Franz Pfluegl - Fotolia.com

Es lässt sich wohl nur schwerlich bestreiten, dass der Schutz und die Sicherheit einer Krankenversicherung unabkömmlich und dringend notwendig ist. In Deutschland existiert so für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Jahren nicht die „Beitragsbemessungsgrenze“ von monatlich 3 600 Euro überschreitet, die Pflicht sich gesetzlich zu versichern. Wer dagegen selbständig/Beamter ist oder über einen höheren Arbeitslohn verfügt, kann entweder freiwillig in die Gesetzliche Krankenversicherung einzahlen beziehungsweise dieser beitreten, oder sich eben selbst privat absichern.

Vorsicht: Die Rückkehr von der privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung ist normalerweise nur in wenigen Ausnahmen und unter bestimmten Umständen (beispielsweise bei Berufswechsel) überhaupt möglich! Weil die Gesetzliche Krankenversicherung Kosten beziehungsweise Mitgliedsbeiträge an das individuell zur Verfügung stehende Einkommen gebunden sind, erscheint in vielen Fällen einer Krankenversicherungswechsel die vergleichsweise schlechtere Wahl. Verbeamtete Arbeitstätige sind hierbei jedoch oftmals die Ausnahme von der Regel.

Die Krankenkassen haben alle bestimmte vom Gesetzgeber festgelegte Leistungsangebote bereitzustellen, unterscheiden sich aber in Bezug auf die dafür anfallenden (Gesetzliche Krankenversicherung) Kosten, den gebotenen Service (Erstattung von Hilfs- und Heilmitteln, Naturheilverfahren usw.), spezifischen Satzungsleistungen und den Mitgliederzahlen. Allerdings sind schätzungsweise 95 Prozent aller Leistungen der Krankenkassen prinzipiell gleich ausgestaltet. Es empfiehlt sich infolgedessen, eine Police mit relativ niedrig ausfallenden (Gesetzliche Krankenversicherung) Kosten auszuwählen. Wenn man folglich beispielhaft 3 000 Euro im Monat verdient, und etwa zwei Prozent bei der Versicherungsprämie einsparen kann, spart man (und der Arbeitgeber!) praktisch 30 Euro monatlich! Falls man nun allerdings spezielle Anforderungen an eine Krankenkasse hat (neue Behandlungsformen etc.), sollte eine diesbezüglich engagiert auftretende Kasse gewählt werden.

Der Antrag auf Aufnahme eines Kassenwechslers darf bei keiner anderen Kasse abgelehnt werden! Außerdem sind Gesundheitsprüfungen, Wartezeiten oder Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen anders als bei privaten Versicherern nicht existent/zulässig.

Nach Einführung des „Gesundheitsfonds“ ab 1. Januar 2009 bezahlen alle die gleiche Prämie in die Gesetzliche Krankenversicherung ein. Es ist dann absolut von Vorteil, in einer „gut“ wirtschaftenden Krankenkasse zu sein...

von Boris Kuhn   30.07.2008
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