Unkompliziert und günstiger: Autokredit online abschließen
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In § 833 des Bundesgesetzbuches ist nachzulesen: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der-jenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." Sollte Ihr Tier – was nicht zu hoffen ist! – jemand Anderem schaden, so müssen Sie als Tierhalter demnach generell dafür geradestehen. Und das in unbegrenzter (Geld-)Höhe! Im schlimmsten aller Fälle haften Sie dabei Ihr ganzes Leben lang mit Ihrem gesamten Hab und Gut oder Vermögen, wobei es im Prinzip nebensächlich ist, ob der jeweilige Schaden überhaupt schuldhaft entstanden ist. Eine Tier Haftpflichtversicherung kann darum sinnvoll sein, oder mag unter bestimmten Umständen sogar wirklich notwendig erscheinen.
Mit dem Abschluss einer Tier Haftpflicht entbinden die Versicherungsgesellschaften die Tier-halter grundsätzlich von den finanziellen Folgen durch das Verhalten ihrer Tiere verursachter Schadensfälle. Bei Sach- oder Personenschäden kann dies bis zu einer pauschal versicherten Gesamtsumme von 5 Millionen Euro gehen, bei Vermögensschäden beläuft sich die Summe auf ungefähr 100 000 Euro.
Grundlegend wird von den Versicherern daneben die Abwehr von Dritten vorgebrachter unbe-rechtigter Anklagen oder Ansprüchen übernommen. Die Tier Haftpflicht gewährt folglich ebenfalls Rechtsschutz.
Dabei ist nicht nur der Tierhalter im Regelfall beitragsfrei mitversichert. Selbiges gilt auch für alle eventuellen sogenannten „Tierhüter“: Familie, Freunde, Bekannte, oder allgemein Personen, die das Tier gelegentlich betreuen.
Darüber hinaus beinhaltet eine leistungsstarke Tier Haftpflichtversicherung des Weiteren noch einen Versicherungsschutz für weltweite Urlaube und Auslandsreisen – teilweise bis zur Dauer eines vollen Jahres!
Für welche Tiere braucht man aber nun überhaupt eine solche spezielle Tier Haftpflicht? Hierzu zählen etwa unter anderem Tierarten wie Pferde, Hunde, Raubkatzen, Schlangen etc..
Dem entgegen sind von zahmen Haustieren wie Kaninchen oder Katzen ausgehende beziehung-sweise angerichtete Schäden normalerweise bereits im Rahmen der privaten Haftpflichtversiche-rung mit abgedeckt. Sie brauchen in diesem Fall also nicht extra eine Tier Haftpflichtversiche-rung abzuschließen!
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