Finanzen & Versicherung

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Private Haftpflicht wird durch eine Versicherung gedeckt

Private Haftpflicht wird vom Gesetzgeber als unbeschränkte Haftung für Schäden festgelegt. Besonders wichtig ist eine Versicherung für Autos und Personen.

Private Haftpflicht bedeutet die Verpflichtung einen verschuldeten Schaden zu ersetzen. Meistens handelt es sich um eine Verschuldung zwischen zwei Personen, es geht um Beschädigung an Eigentum, aber auch am Körper, Freiheit, Gesundheit oder Leben. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet jeder unbegrenzt und muss den Schaden ersetzen. Es kann sich dabei um ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verletzen handeln. Deshalb sollte jeder eine private Haftpflicht-Versicherung abschließen. Diese Versicherung bietet Schutz vor Schadenersatzansprüchen, aber keinen Schutz für Schäden, die man selbst erlitten hat. Zu den Rechtsgrundlagen gehören unter anderem auch Haftpflichtgesetz, Arzneimittelgesetz, Produkthaftungsgesetz oder Straßenverkehrsgesetz.

Am wichtigsten ist die private Haftpflicht-Versicherung für Kraftfahrzeuge. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und man bekommt keine Zulassung für sein Auto ohne Versicherung. Als Nachweis bekommt man eine Bestätigung von der Gesellschaft bevor man zu der Zulassungsstelle geht. Die Versicherung haftet meistens für Schäden bis zu 1 Million Euro. Wenn man sein eigenes Auto versichern will, muss man allerdings viel mehr bezahlen, z.B. für Teilkasko, Vollkasko oder Schutzbrief, bzw. für eine Mitgliedschaft in einem Autoclub. Dadurch kann man sich gegen Diebstahl, Hagel, oder selbstverschuldete Unfälle absichern.

Es gibt nicht nur die private Haftpflicht, sondern auch Unternehmer haften für Schaden, den sie anderen Personen zugefügt haben. So können die Firmen für Dämpfe oder Flüssigkeiten, die aus einer Fabrik entweichen, schadenersatzpflichtig sein. Genauso kann man einen Unternehmer für gesundheitliche Schäden verklagen, die er durch Nutzung seiner Produkte erlitten hat. In der Vergangenheit wurden Firmen zu Zahlungen in Millionenhöhe verurteilt, in der letzten Zeit betrifft es vor allem die Tabakindustrie. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann allerdings nicht uneingeschränkt schadenersatzpflichtig sein, wie schon der Name sagt.

Eine Versicherung für die private Haftpflicht gewährleistet einen finanziellen Schutz für Schadenersatzansprüche wegen Fahrlässigkeit. Das heißt eine geringere Form des Verschuldens, wobei die betroffene Person das Ergebnis nicht gekannt oder gewollt hat. Auf der anderen Seite hätte sie es normalerweise vermeiden können. Dabei muss noch die Einsichts- und Handlungsfähigkeit in Betracht gezogen werden. Es kann sich dabei um Schmerzensgeld oder Leistungen für Krankenhauskosten handeln, sowie den Ersatz für beschädigtes Eigentum.

 
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von Till Schulze  16.06.2008
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