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Insolvenzverfahren - nach sechs Jahren schuldenfrei

Insolvenzverfahren widerfahren nicht nur Unternehmen, auch Privatpersonen melden immer häufiger Insolvenz an, als letzen Weg aus der Schuldenfalle.

Insolvenzverfahren brachte man früher hauptsächlich mit einem Firmenkonkurs in Verbindung, der in der Liquidation und Zwangsversteigerung der entsprechenden Firma endete. Heute treffen diese Insolvenzverfahren verstärkt auch private Haushalte. Laut einer Statistik sind 2,8 Millionen Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland hoffnungslos überschuldet.

Doch wie kommt es eigentlich dazu. Befragt man die betreffenden Personen, kristallisieren sich eigentlich drei Hauptschwerpunkte heraus. Zum einen ist es häufig die plötzliche Arbeitslosigkeit, die Haushalte in den Ruin treibt. Aufgenommene Kredite, Hypothekenzinsen und andere laufende Kosten sind durch das ausbleibende Gehalt plötzlich nicht mehr zu finanzieren. Die Kosten häufen sich an und summieren sich noch mit den Überziehungszinsen. Da kommt rasend schnell eine Summe zusammen, die man nicht mehr überblicken, geschweige denn abzahlen kann. Auch Scheidungen sind häufig ein Grund. Zwei Haushalte oder die Unterhaltszahlungen können einen durchaus in den Ruin treiben.

Die dritte Gruppe der Überschuldeten setzt sich aus Menschen zusammen, die schlicht und ergreifend nicht mit Geld umgehen können. Sie erwerben Waren auf Basis von Kredit und Ratenverträgen, schaffen sich Handys an, ohne an die monatliche Rechnung zu denken und versuchen zum guten Schluss, laufende Kredite durch die Aufnahme neuer Kredite bei anderen Firmen zu decken. Die Argumentation dieser Personen ist oft ebenso einleuchtend wie simpel: „Wie mussten doch im Katalog auf Pump kaufen, Bargeld hat der Automat uns doch keins mehr gegeben.“ Ist man einmal an einem solchen Punkt, hilft eigentlich nur noch der Weg zur Schuldnerberatung. Oft bekommt man dann hier gesagt, dass es faktisch unmöglich ist, mit dem – meist noch nicht einmal – vorhandenen Gehalt den Schuldenberg je wieder abzuarbeiten, weil die sich anhäufenden Zinsen einfach gegen einen arbeiten.

Hier beginnt jetzt der Weg zum privaten Insolvenzverfahren. Der erste Schritt besteht darin, einen privaten Konkurs beim Gericht zu beantragen. Das ist das, was landläufig gerne als das „Drei-Finger-heben“ bezeichnet wird. Im Zuge dieses privaten Konkurses verpflichtete man sich ursprünglich sieben Jahre jede zumutbare Arbeit anzunehmen und alles bis auf den pfändungsfreien Teil an die Gläubiger abzutreten. Mittlerweile sind es nur noch sechs Jahre. Hält man diese Zeit durch, ist man anschließend schuldenfrei.

Früher mussten auch die Gerichtskosten von bis zu 2500,- Euro vom Antragssteller im Voraus überwiesen werden, was demselben natürlich oft nicht möglich war. Jetzt dürfen die Kosten gestundet werden, was die Anzahl der Anträge bestimmt nicht unerheblich erhöhen dürfte.

 
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von Finnja Beck 09.05.2008
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