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In Deutschland ist - wie auch im Großteil anderer Länder – die Kfz Versicherung als Pflicht-versicherung ausgestaltet. Sie fungiert als finanzieller Schutzmechanismus für Unfallopfer oder –geschädigte. Nach §4 PflVersG müssen Fahrzeughalter somit prinzipiell eine (gesetzli-che) Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr überhaupt führen zu dürfen.
Neben der Kfz Haftpflichtversicherung sind allerdings noch weitere andere Policen der „Auto Versicherung“ zuzurechnen, im Einzelnen die Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung, der Schutzbrief, die (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung, sowie die sogenannte Insassen Unfallversicherung. Die folgenden Ausführungen zur Kfz Versicherung beziehen sich dabei auf die Kfz Haftpflichtversicherung:
Diese deckt im Allgemeinen als Pflichtversicherung Schadensansprüche dritter Personen ab, welche durch ein Kfz im Straßenverkehr verursacht werden. Eine solche Auto Versicherung sichert so beispielhaft durch einen Verkehrsunfall entstandene Schadensfälle ab, welche vom Fahrer des betreffenden Kraftfahrzeuges schuldhaft herbeigeführt wurden, oder für deren Auswirkungen er („schuldunabhängig“) haftbar oder verantwortlich gemacht werden kann. In einer Kfz Versicherung unterliegt der durch den Schadensfall betroffene Fahrzeugführende generell dem gewährten Versicherungsschutz.
Die diesbezüglichen Rechtsordnungen zur Kfz Versicherung sind dabei im Rahmen der Eu-ropäischen Union überwiegend einheitlich gestaltet, wobei jedoch die veranschlagten maxi-malen Schadenssummen in den einzelnen Mitgliedsstaaten mitunter erheblich differieren können.
In der BRD besteht (nach §5 PflVersG) ein sogenannter „Kontrahierungszwang“, demzufolge Versicherungsgesellschaften generell nur unter bestimmten Umständen – also im Regelfall nicht – das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages ablehnen dürfen.
blog.check24.de: KFZ Sonderkündigungsrecht auch ohne Frist
tarif24.de: Online KFZ Versicherungen vergleichen

Welche Schadensarten werden aber überhaupt durch eine solche Auto Versicherung abgesi-chert? Eine Kfz Haftpflichtversicherung deckt so grundlegend Personenschäden (Übernahme von entstehenden Heilungskosten oder von Renten im Invaliditätsfall), Vermögensschäden, immaterielle Schadensfälle (Schmerzensgeld etc.), sowie Sachschäden wie Reparaturen an Objekten (z.B. Verkehrsschildern) oder anderen Kraftfahrzeugen ab. Darüber hinaus funktio-nieren dieserlei Policen eben auch als allgemeine Absicherung gegen durch den Betrieb eines Kfz entstehende Gefahren („verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung“).
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