Handyversicherung - ist sie wirklich für jeden nützlich?
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Im Gegensatz zu anderen Ländern in denen die Bürger einen gleich hohen Beitrag zur Krankenversicherung bezahlen, verhält es sich in Deutschland ganz anders. Die Beiträge eines jeden einzelnen Bürgers werden ganz individuell berechnet beziehungsweise bemessen. Ziel dieses Onlineartikels ist es den Leser darüber zu informieren, auf welche Art und Weise die unsere Krankenkassen die Höhe der Versicherungsbeiträge berechnen.
Zunächst einmal muss zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen unterschieden werden. Die meisten Bürger sind als Arbeitnehmer tätig und deshalb gesetzlich krankenversichert. Zwar können sich Arbeitnehmer auch privat krankenversichern – allerdings ist das nur möglich wenn sie ein bestimmtes Mindesteinkommen nachweisen können. Bei Überschreitung dieses Mindestbetrags können sie wählen ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder ob sie zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Die Berechnung der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung ist ganz einfach. Jede gesetzliche Krankenkasse hat einen festgelegten Versicherungssatz. Hierbei handelt es sich um einen prozentualen Satz, welcher sich auf das Bruttoeinkommen bezieht. Verallgemeinert kann man sagen dass die durchschnittliche Höhe dieses Versicherungssatzes bei ungefähr 14 Prozent liegt. Möchte man die Höhe seiner Beiträge für die Krankenversicherung berechnen, so muss man lediglich diesen Anteil von seinem Bruttoeinkommen herausrechnen. Glücklicherweise ist es so, dass die Hälfte dieses Betrags vom Arbeitgeber getragen wird. Folglich beläuft sich die Höhe des Krankenversicherungssatzes den ein Arbeitnehmer zu entrichten hat auf ungefähr 7 Prozent seines Bruttoeinkommens.
Bei der privaten Krankenversicherung verhält es sich ganz anders. Dort werden die Beiträge nicht anhand eines Prozentsatzes berechnet sondern individuell ermittelt. Die Höhe des Versicherungsbeitrages wird von den Versicherungsgesellschaften selbst bestimmt. Als Grundlage zur Berechnung der Beitragshöhe dienen Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Bevor die Versicherungsgesellschaft ein konkretes und auch endgültiges Versicherungsangebot machen kann, muss sich der angehende Versicherungsnehmer noch einem ärztlichen Gesundheitscheck unterziehen.
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Kommentare
Martin Schwertmann [Gast]
Wenn alles so einfach wäre: Was ist mit den 0,9% Zusatzbeitrag, den jeder Arbeitnehmer allein zu tragen hat?
Wealer [Gast]
Genau die 0,9 % Zusatz, die jeder AN noch zahlen muss wurden nicht erwähnt.