Lohnt sich für mich eine Diebstahlversicherung?
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Seit dem 01.01.2002 können Versicherte die Mitgliedschaft in ihrer Krankenkasse zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Diese Krankenkassen Kündigungsfrist ist keine kasseninterne Regelung, nein sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei dieser so genannten ordentlichen Kündigung hat man dann noch eine drei Monatige Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Dies gilt dem eigenen Schutz bis man eine neue Versicherung hat. Vor der Kündigung muss allerdings eine achtzehn monatige Mitgliedschaft in der Krankenkasse bestanden haben, sonst ist sie nicht rechtsgültig. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel kann man die Kündigungsfrist der Krankenkasse nicht umgehen, die erledigt nur meist der Arbeitgeber und deshalb ist man sich dessen nicht immer bewusst.

Natürlich gibt es Sonderkündigungsrechte zur Kündigungsfrist bei den Krankenkassen, die jedes Mitglied dann wenn sie eintreten auch für sich in Anspruch nehmen kann. Der Grund dafür ist wenn die Kassen den allgemeinen Beitragssatz erhöht. Das heißt man hat zwar auch die zwei Monate Kündigungsfrist aber man muss die achtzehn monatige Bindefrist nicht einhalten. Diese Kündigung muss aber bis spätestens einem Monat nach Inkrafttreten der Beitragserhöhung der Krankenkasse zu gegangen sein. Sonst ist das Sonderrecht verwirkt und man muss wieder alle Regeln der ordentlichen Kündigungsfrist zur Krankenkasse einhalten.
Der Wechsel in eine private Krankenkasse ist nur möglich, wenn man eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet. Aber jeder Versicherte kann unter den gesetzlichen Krankenkassen wählen. Also mit Einhaltung der Kündigungsfrist einen Wechsel vornehmen. Bitte beachten Sie aber, das Sie Ihre Zusatzversicherungen erst kündigen, wenn Sie von der neuen Krankenkasse eine Aufnahmebestätigung erhalten haben, ansonsten kündigen Sie erst nur die Grundversorgung. Die Krankenkasse muss Ihnen eine Kündigungsbestätigung innerhalb von zwei Wochen ausstellen, da Sie diese der neuen Krankenkasse vorlegen müssen. Natürlich ist nicht nur die Einhaltung der Kündigungsfrist wichtig, nein Sie müssen diese immer schriftlich und per Einschreiben am besten mit Rückschein erfolgen lassen. Auskunft über dieKündigungs-frist der Krankenkasse erhalten Sie aber auch genau bei Ihrer Krankenkasse oder der neuen. Auch der Verbraucherschutz, Anwälte oder Finanzberater kennen sich genau mit den Kündigungsfristen der Krankenkassen aus.
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