Finanzen & Versicherung

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Eine Heilpraktiker-Versicherung zur Ergänzung der Krankenversicherung

Möchte man außer der Schulmedizin auch Naturheilverfahren in Anspruch nehmen, bietet es sich an, eine Heilpraktiker-Versicherung abzuschließen.

Verschiedene gesetzliche und private Krankenkassen bieten zusätzlich eine Heilpraktiker-Versicherung an. Eine Behandlung bei einem Homöopathen, Chiropraktiker oder einem Arzt für Traditionelle Chinesische Medizin würde sehr viel kosten, wenn man sie als Patient selbst bezahlen müsste. Nicht jeder ist aber von der Schulmedizin so überzeugt, dass er nicht auch gerne andere Behandlungsmethoden versuchen würde, um seine Leiden zu lindern. Akupunkturbehandlung, die zum Beispiel mit Erfolg bei Migräne angewendet wird, müsste vom Patienten bezahlt werden. Mit einer entsprechenden Zusatzversicherung zu günstigen Konditionen lassen sich diese Kosten stark mindern.

Die Krankenkassen bieten neben ihren Pflichtleistungen bestimmte sogenannte Satzungsleistungen an, die man als zusätzliches Angebot verstehen und abschließen kann. Je nach Art und Umfang des Angebotes erhöht sich dann der Mitgliedsbeitrag. Es empfiehlt sich, die Krankenkassen und ihre Angebote zu vergleichen und dann die entsprechende Auswahl zu treffen. Mit dem Abschluß einer Heilpraktiker-Versicherung kann der Patient dann alternative Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen, auf die er sonst vielleicht verzichtet hätte, obwohl er von ihrem Nutzen schon überzeugt ist. Es ist nachweisbar, dass viele Patienten auf alternative Heilverfahren besser ansprechen als auf schulmedizinische Methoden.

Zu beachten ist, dass der Patient die freie Wahl hat, welchem Heilpraktiker und welcher Heilmethode er sich anvertrauen möchte. Man sollte in Erfahrung bringen, in welcher Höhe die Leistungen übernommen werden, ob verschriebene Arzneimittel selbst bezahlt werden müssen oder Zuzahlung ausreicht. Darf ein Arzt aufgesucht werden, der Naturheilverfahren anwendet und für welche Art der Erkrankung ist welches Heilverfahren anerkannt. Der Heilpraktiker muss eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung seines Berufes nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 haben. Eine ärztliche Approbation ist nicht erforderlich.

Heilpraktiker-Versicherungen erstatten die Kosten meistens nach dem Hufelandverzeichnis. Dieses enthält alle sich in der Praxis bewährten Diagnostik- und Therapieverfahren, zum Beispiel Elektro- und Lichttherapie oder Akupunktur. Die Beiträge richten sich nach Geschlecht, Alter und Höhe der Aufwendungen in der jeweiligen Altersgruppe.

Angesichts der Kürzungen im Gesundheitswesen und Einschnitten bei gesetzlichen Kassenleistungen einerseits und der zunehmend nachgewiesenen Wirksamkeit von alternativen Heilmethoden andererseits nimmt das Interesse an Zusatzangeboten wie der Heilpraktiker-Versicherung zu.

 
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von Tyler Schuster 19.03.2008
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