Informationen zur Spesenabrechnung - auf für Bewerber
Durch die Spesenabrechnung als Arbeitnehmer oder Bewerber seine Auslagen zurückerstat... mehr
In Deutschland war es der Eiserne Kanzler, Otto von Bismarck, der die Krankenversicherung als Teil seiner Sozialversicherungen einführte. Ein Versicherungsgesetz für Angestellte gab es dann ab 1911.
Private oder gesetzliche Versicherung? Krankenversicherung der zwei Klassen.
Was die Krankenversicherung angeht, sind wir eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, wobei es sicher nicht eindeutig ist, in welcher Klasse man besser dran ist. Wer über eine private Krankenversicherung z. B. Chefarztbehandlung bekommt ist möglicherweise schlechter dran als der gesetzlich Versicherte, der von einem Assistenzarzt operiert wird, welcher die Operation viel häufiger ausführt als der Chefarzt. Bei niedergelassenen Ärzten muß der privat Versicherte innerhalb einer halben Stunde drangenommen werden. Der ärztliche Alltag macht diesen Vorsatz jedoch oft unmöglich. Der privat Versicherte muß die ärztliche Rechnung zunächst einmal bezahlen und bekommt sie dann von der privaten Krankenversicherung zurückerstattet. Der gesetzlich Versicherte zückt einfach seine Karte, und die Sache hat sich. Allerdings werden heute immer weniger Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Oft muß der gesetzlich Versicherte dort zuzahlen, wo der privat Versicherte volle Kostenerstattung erhält. Der gesetzlich Versicherte kann dem allerdings mit verschiedenen Zusatzversicherungen vorbeugen.

Soziale Versicherung: Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist teil des Solidarsystems und folgt dem 5. Sozialgesetzbuch; Versicherungspflicht gilt hier vor allem für abhängig Beschäftigte, wenn sie unterhalb gewisser Einkommensgrenzen bleiben, Bürger, die Erwerbsersatzeinkünfte wie Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld II beziehen, Studenten, bestimmte Familienangehörige von Pflichtversicherten sowie freischaffende Künstler und Publizisten. Für letztere ist die Künstlersozialkasse zuständig. Sie trägt einen großen teil der Versicherungskosten und wird durch die öffentliche Hand finanziert. Die Künstler und Publizisten tragen selbst nur einen kleinen Teil bei.
Private Versicherung: Krankenversicherung für gehobene Einkommen.
Wer nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, der kann in eine private Krankenversicherung eintreten. Dies gilt vor allem für Angestellte und Arbeiter die ein monatliches Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen sowie Beamte und Selbständige. Bei letzteren wird das Einkommen nicht berücksichtigt.
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